Schiedsgericht hält Vereinbarung für angemessen
Das Schiedsgericht halte die Vereinbarung nach jetzigem Stand für angemessen, müsse diese aber noch formal bestätigen, so das Bundesverkehrsministerium. Der Maut-Betreibervertrag habe bereits bei Vertragsschluss eine Schiedsklausel enthalten. Diese habe der damalige Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig vereinbart. Deswegen habe der Bund rechtlich keine Möglichkeit gehabt, den Streit außerhalb des Schiedsverfahrens zu beenden und nachträglich vor ein ordentliches Gericht zu bringen.
Aufschlüsselung der Zahlung
Die Summe von rund 3,2 Milliarden setzt sich nach Angaben des Verkehrsministeriums aus einem Barbetrag von 1,1 Milliarden Euro, aus bisherigen und künftigen Einbehalten von 1,136 Milliarden Euro, aus einer Vertragsstrafe für die verspätete Einführung der Lkw-Maut von 175,25 Millionen Euro, aus potenziellen Zinsforderungen auf bisherige Einbehalte und die Verspätungspönale in Höhe von 646,78 Millionen Euro, aus 50 Millionen Euro Eigenkapital der Toll Collect GmbH, die nach Ende der Vertragslaufzeit am 31.08.2018 auf den Bund übergeht sowie aus 50 Millionen Euro Bonus-Malus-System bei Erreichung einer fast 100-prozentigen Erfassungsquote (99,9%) der mautpflichtigen Lkw (Mehreinnahmen garantiert) zusammen.