Musterverfahren gegen Zulassung giftiger Pestizid-Produkte
Sollten die Widersprüche abgewiesen werden, folge eine Klage. Ziel der zunächst fünf Musterverfahren sei es, den Verkauf von Produkten mit besonders giftigen und umweltschädlichen Wirkstoffen in Deutschland zu stoppen. Der DUH zufolge konnten Umweltorganisationen bislang nicht gegen die Chemie-Industrie klagen. Der Europäische Gerichtshof erklärte die Überprüfung von Produktzulassungen im November vergangenen Jahres für rechtskräftig. Man könne nun "vor Gericht überprüfen lassen, ob bestimmte Pestizid-Produkte zu Recht zugelassen sind oder nicht", sagte Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.
Umweltschädliche Auswirkungen befürchtet
Alle Produkte würden hoch toxische Wirkstoffe beinhalten und seien wegen ihrer Ausbreitung in der Umwelt ausgewählt worden, hieß es. Konkret bemängele man die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Zum Teil töteten die Mittel sämtliche Pflanzen und Insekten in ihrem Anwendungsgebiet ab und entzögen Vögeln und anderen Tieren jegliche Nahrungsgrundlage. Auch eine Verunreinigung des Grundwassers wird kritisiert. Die Mittel vergifteten "Gewässer, töten wichtige Nahrungspflanzen und dadurch Tiere und gelangen über Wasser und Nahrung auch in den menschlichen Körper. Teilweise lassen sich diese Stoffe nicht wieder aus der Umwelt entfernen", hieß es in einer Mitteilung der Organisationen.
Hersteller reagieren mit Unverständnis
Bei den betroffenen Herstellern stieß die Mitteilung dagegen auf Unverständnis. Von Adama Deutschland hieß es in einer Stellungnahme auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, man sehe den Widerspruch der DUH gegen die Zulassung als nicht gerechtfertigt an, da ihr Mittel in einem regulären Verfahren zugelassen worden sei. Auch Bayer wies Vorbehalte zurück. Corteva, SBM und Syngenta äußerten sich zunächst nicht auf Anfragen.