Alle bisher bekannten Modelle gehen von gesonderter Steuererklärung aus
Rund 35 Millionen Grundstücke warten auf eine neue Bewertung. Erste Vorboten des Mammutvorhabens habe jüngst die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion gezeigt, so Elster weiter. Bei allen derzeit bekannten Modellen gehe Berlin davon aus, dass eine gesonderte Steuererklärung erforderlich sein wird.
Reform könnte Steuerberaterkanzleien an Rand ihrer Leistungsfähigkeit bringen
Elster erwartet, dass sich die Mehrheit der Grundstückseigentümer zur Bewältigung der Erklärungspflicht an die Berufskollegen wenden wird. "Grob überschlagen kämen auf jeden von uns 400 Grundstücksbewertungen zu", so der DStV-Präsident. "Bei solchen Größendimensionen kann einem schummerig werden." Angesichts der Komplexität des Steuerrechts, des Mangels an Nachwuchskräften und weiterer Herausforderungen stoßen kleine und mittlere Kanzleien oftmals schon heute an ihre Grenzen.
DStV drängt auf einfaches und administrierbares Modell
Ein einfaches und administrierbares Modell, das auf die Grundstücksfläche abstellt, könnte nach Ansicht des DStV die Lösung sein – zumal dadurch auch die Finanzverwaltung entlastet würde. Die Bundesregierung diskutiere indes komplexe Modelle mit Wertkomponenten. Einerseits solle dadurch die Grundsteuer gerechter ausgestaltet werden. Andererseits schielten manche darauf, die Grundlage für die Fortsetzung der Diskussion um die Vermögensteuer zu schaffen.
Elster fordert vor allem unbürokratisches Bewertungsverfahren
"Vor solchen Debatten warne ich eindringlich", riet Elster ab. Statt neuer bürokratischer Hürden und Unsicherheiten für die Beratung wünscht er sich im Sinne aller Verfahrensbeteiligten – Steuerpflichtige, Finanzverwaltung und steuerliche Berater – von der Bundesregierung: "Nutzen Sie Ihren weiten gesetzgeberischen Spielraum! Schaffen Sie ein transparentes, rechtssicheres und vor allem unbürokratisches Bewertungsverfahren!"