Steuerberater kritisieren kurze Stellungnahmefristen für Beurteilung von Referentenentwürfen

Nach Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) sind die Stellungnahmefristen für die Beurteilung von Referentenentwürfen in der aktuellen Legislaturperiode zu kurz. Rechtssichere Gesetzestexte würden erfordern, dass Politik und Verwaltung die Verbände – und damit die Stimmen der Praxis – anhören und ernst nehmen, heißt es in einer Mitteilung vom 21.10.2019. "Für die Beurteilung der steuerlichen Regelungen im Referentenentwurf zum Klimaschutzprogramm 2030 hatten wir ganze 23 Stunden Zeit", kritisierte der Präsident des DStV Harald Elster während des 42. Deutschen Steuerberatertags in Berlin.

Bestand vor den Gerichten unklar

Damit Steuerberater ihre Mandanten verlässlich beraten können, müssten Gesetze verständlich sein. Und sie müssten Bestand vor den Gerichten haben. Beides sei leider keine Selbstverständlichkeit, moniert der DStV-Präsident. Die Grundsteuer-Reform sei noch nicht einmal verabschiedet und schon würden Experten diskutieren, ob das Bundesverfassungsgericht sie nicht wieder einkassieren wird. Zu hoch sei der Typisierungsgrad.

Umsetzung des Kassengesetzes in der Kritik

Kritik äußerte Elster ferner an der Umsetzung des Kassengesetzes. Bis Anfang des nächsten Jahres müssten Millionen von Kassen mit behördlich zertifizierten Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet sein. Ein gewaltiger Aufwand für die Praxis. "Doch bis heute tappen Unternehmer und Berater im Dunkeln, wann die Geräte genau verfügbar sein werden. Bei solch einer Informationslage können wir unseren Mandanten kaum seriösen Rat erteilen", sagte er.

192 Seiten Erläuterung

Bauchschmerzen bereite ihm außerdem noch immer die Erbschaftsteuer-Reform. Die erst jüngst vom Bundesrat beschlossenen neuen Erbschaftsteuerrichtlinien würden 192 Seiten umfassen. "Wir haben ein Gesetz mit nur 44 Paragraphen, das 192 Seiten Erläuterung braucht. Das ist Wahnsinn!", sagte der DStV-Präsident.

Redaktion beck-aktuell, 21. Oktober 2019.