Richterbund fordert zweiten Pakt für den Rechtsstaat
Letztere Ansicht teilen auch die von Allensbach ebenfalls dazu befragten Richter und Staatsanwälte. 78% von ihnen sind der Auffassung, dass viele Verfahren zu viel Zeit brauchen. Seit der ersten Befragung im Jahr 2013 ist hier ein Anstieg um 22 Prozentpunkte zu beobachten. Laut Umfrage halten vor allem Staatsanwälte ihre Behörden für schlecht besetzt. "Es ist alarmierend, wenn so viele Menschen die Gerichte als überlastet wahrnehmen und die Justiz selbst dringend nach Hilfe ruft", sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn. Erneut appellierte er an die Bundesregierung, einen zweiten Pakt für den Rechtsstaat aufzulegen, damit die Gerichte besser ausgestattet werden und die Verfahren schneller bearbeitet werden können. "Bundesweit fehlen allein in der Strafjustiz noch immer mehr als 1.000 Richter und Staatsanwälte", kritisierte Rebehn.
Stellenzuwächse durch neue Aufgaben "wieder aufgezehrt"
Dass die Justiz trotz des Personalzuwachses, der unter der schwarz-roten Koalition - auch mit Mitteln des sogenannten Pakts für den Rechtsstaat - finanziert worden war, als überlastet wahrgenommen wird, ist aus Sicht des Richterbundes auf neue gesetzliche Aufgaben zurückzuführen. Diese hätten die Stellenzuwächse "wieder aufgezehrt". Dazu zähle die intensivierte Strafverfolgung von Hasskriminalität, Hetze und Bedrohungen im Internet. Auch die erweiterte Strafbarkeit von Geldwäsche binde zusätzliche Ressourcen. Zu nennen sei ferner die Gesetzesverschärfung im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch, die zu einem sprunghaften Anstieg der Fallzahlen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften geführt habe.
Länder fordern mehr Geld
Die Länder wollen für die Jahre 2023 bis 2027 Mittel in Höhe von 220 Millionen Euro, auch für mehr Personal. Zudem fordern sie für die Digitalisierung jährlich eine Förderung von 350 Millionen bis zum Jahr 2025. Buschmann hat den Ländern für die kommenden vier Jahre 200 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Das Geld soll allerdings ausschließlich für Projekte zur Digitalisierung ihrer Justizbehörden eingesetzt werden. Für 2023 sind davon 50 Millionen Euro vorgesehen.