Drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Die Europäische Kommission hat nach eigener Mitteilung gegen Deutschland zwei Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet sowie in einem bereits laufenden Verfahren beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. Dabei geht es um von der EU-Behörde gerügte Verstöße gegen EU-Vorschriften zur Entsendung von Arbeitnehmern, zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen sowie zur Schiffsausrüstung.

Verstöße gegen Entsendedurchsetzungsrichtlinie moniert

Die Kommission hat nach eigenen Angaben 24 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, zur Einhaltung der Richtlinie 2014/67/EU zur Durchsetzung der Arbeitnehmerentsenderichtlinie aufgefordert, die darauf abziele, die praktische Anwendung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern zu stärken, indem Fragen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Betrug und Umgehung von Vorschriften, dem Zugang zu Informationen und der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten angesprochen werden. Die betroffenen Mitgliedstaaten hätten nun zwei Monate Zeit, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls könne die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Verstöße gegen Richtlinien über Auftrags- und Konzessionsvergabe gerügt

Ferner sei beschlossen worden, an Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinien 2014/24/EU, 2014/25/EU und 2014/23/EU über die Vergabe öffentlicher Aufträge und über Konzessionen sicherzustellen. Gemäß den EU-Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen seien öffentliche Aufträge oberhalb eines bestimmten Schwellenwertes unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung öffentlich auszuschreiben. Die Analyse der Kommission habe jedoch ergeben, dass mehrere Bestimmungen der deutschen Rechtsvorschriften nicht mit den Richtlinien vereinbar sind, darunter insbesondere die Berechnung von Architektenleistungen, die Befreiung von Rettungsdiensten von den Vergabevorschriften und die fehlende Begriffsbestimmung von "Postdiensten". Das Land habe jetzt zwei Monate Zeit, um Stellung zu nehmen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls könne die Kommission gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

Verstöße gegen Richtlinie über Schiffsausrüstung beanstandet

Außerdem sei ein weiteres Aufforderungsschreiben an Deutschland und Griechenland übermittelt worden, weil die beiden Länder die Richtlinie 2014/90/EU über Schiffsausrüstung nicht einhalten. Mit der Richtlinie über Schiffsausrüstung würden die Sicherheitsvorschriften in Bezug auf Ausrüstung wie Rettungswesten, Abwasserreinigungssysteme und Radaranlagen an Bord von Schiffen unter EU-Flagge harmonisiert. Deutschland stelle keine Gleichwertigkeitsbescheinigungen für Ausrüstung aus, die über eine Bescheinigung gemäß der Richtlinie verfüge, wenn ein Schiff zur deutschen Flagge umgeflaggt wird. Deutschland und Griechenland hätten zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren und die festgestellten Mängel zu beheben. Andernfalls könne die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Redaktion beck-aktuell, 16. Juli 2021.