Mayens Wirken am BGH
Barbara Mayen wirkte seit November 2001 als BGH-Richterin, zunächst über 10 Jahre in dem für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständigen XI. Zivilsenat. In den Jahren 2002 bis 2010 war sie zudem nichtständige Beisitzerin im Dienstgericht des Bundes. Im April 2012 wurde sie Vorsitzende Richterin und übernahm den Vorsitz im IV. Zivilsenat, der insbesondere für Versicherungsrecht und das Erbrecht zuständig ist. Seit 2015 war sie für diesen Senat auch in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt. In den Jahren 2017 bis 2020 leitete Mayen als Vorsitzende darüber hinaus auch das Dienstgericht des Bundes. Ferner war sie mehrere Jahre Mitglied des Präsidialrats und des Richterrats. Sie war auch mehrere Jahre als Stellvertreterin mit den Aufgaben der Präsidialrichterin des BGH betraut. In den Jahren 2013 bis 2020 war Mayen neben ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit zudem Mitglied des BGH-Präsidiums. In mehreren Verfahren wurde sie zudem zur Richterin ad-hoc beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte benannt.
Stresemann wirkte im V. Zivilsenat
Christina Stresemann wurde am 10.07.2003 zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte seither dem insbesondere für das Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht zuständigen V. Zivilsenat an. Am 03.09.2012 übernahm sie den Vorsitz im V. Zivilsenat und im Senat für Landwirtschaftssachen. Gleichzeitig wurde sie für den Großen Senat für Zivilsachen als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie - bis zum 31.10.2014 - für den Senat für Landwirtschaftssachen als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat entsandt. In der Zeit von Januar 2007 bis Dezember 2014 war sie Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs und vom 15.07.2010 bis zum 14.07.2018 zudem Mitglied des Präsidialrats. Seit Januar 2009 hatte sie die Funktion der Beauftragten für Auslandskontakte des Bundesgerichtshofs inne. Neben ihrer Tätigkeit beim Bundesgerichtshof war Stresemann in der Zeit von Juni 2004 bis März 2012 überdies Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin. Während ihrer annähernd neunzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Stresemann die Rechtsprechung des V. Zivilsenats maßgeblich geprägt.
Drescher gehörte dem II. Zivilsenat an
Am 01.08.2007 wurde Ingo Drescher zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte seither dem insbesondere für das Gesellschaftsrecht und Teile des Kapitalmarktrechts zuständigen II. Zivilsenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit dem 01.02.2017 war. Am 29.06.2017 übernahm er den Vorsitz des II. Zivilsenats und wurde zugleich für diesen Senat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt. Vom 01.01.2012 bis zum 28.06.2017 war Drescher zudem ständiger Beisitzer im Dienstgericht des Bundes und für diesen Senat auch stellvertretendes Mitglied im Großen Senat und ordentliches Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Während seiner annährend fünfzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat er die Rechtsprechung des II. Zivilsenats maßgeblich geprägt.