Der Deutsche Richterbund (DRB) weist die Kritik von Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) an korrigierenden Entscheidungen der Gerichte in der Corona-Krise zurück. "Die Exekutive sollte sich darüber bewusst sein, dass eine Korrektur unverhältnismäßiger Maßnahmen durch die Gerichte gerade in der aktuellen Ausnahmesituation erkennen lässt, dass der Rechtsstaat funktioniert“, sagten die DRB-Vorsitzenden Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff am 03.05.2020.
Vertrauen der Menschen in Gerichte wird deutlich
Die Justiz bewähre sich in der Corona-Krise beim Schutz der Grundrechte von Bürgern und Unternehmen, so Stockinger und Lüblinghoff. Die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte erwiesen sich als wirksames Korrektiv zu weit gehender Beschränkungen durch die Exekutive. "Der Deutsche Richterbund geht davon aus, dass die vom Kanzleramtschef geäußerte Kritik nicht von der Bundeskanzlerin geteilt wird.“ Bürger und Unternehmen wendeten sich in wachsender Zahl an die Gerichte, um die Corona-Maßnahmen überprüfen zu lassen. Das spreche für das große Vertrauen der Menschen in die Gerichte, sagten Stockinger und Lüblinghoff.
Hintergrund: Kanzleramtschef hält "absolute Gleichberechtigung" bei Lockerungen für unmöglich
Kanzleramtschef Braun hatte um Verständnis dafür geworben, dass es bei den Lockerungen der Corona-Beschränkungen zu Ungleichbehandlungen kommen könne. Beim schrittweisen Öffnen des Alltagslebens "kann es nicht immer eine absolute Gleichberechtigung aller gesellschaftlichen Bereiche geben, weil unser Vorgehen eben schrittweise ist", hatte der CDU-Politiker der "Welt am Sonntag" gesagt. Es sei rechtlich unproblematisch gewesen, aus Infektionsschutzgründen viele gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche zu schließen. In der Phase einer partiellen Lockerung müsse die Regierung jedoch abwägen. Angesprochen auf Gerichtsurteile, die zuletzt einige Maßnahmen aufhoben, sagte Braun: "Ich verstehe und akzeptiere jedes einzelne Urteil. Aber ich empfinde es schon als Herausforderung, wenn sich Gerichte auf den Gleichheitsgrundsatz berufen, um einzelne unserer Maßnahmen aufzuheben oder zu modifizieren."
Redaktion beck-aktuell, 4. Mai 2020 (dpa).
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