Richterbund sieht Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Polizisten und sonstigen Einsatzkräften skeptisch

Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt, dass Polizeibeamte und sonstige Einsatzkräfte – gegebenenfalls auch durch das Strafrecht – besser vor Gewalt und Angriffen in Beziehung auf ihren Dienst geschützt werden sollen. Den entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches sieht er dennoch kritisch.

DRB: Schuldangemessene Sanktionen bereits heute möglich

Zu einem besseren Schutz der Polizei könne insbesondere deren weiter zu verbessernde personelle und sachliche Ausstattung beitragen, so der DRB. Denn dadurch sinke das Risiko für den einzelnen Beamten. Skeptisch ist der DRB insbesondere in Bezug auf die Forderung nach einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten bei Angriffen auf Vollstreckungsbeamte beziehungsweise Einsatzkräfte bei gleichzeitigem Verzicht auf einen Bezug zu einer Vollstreckungshandlung. Die vom Gesetzgeber bisher in den §§ 113, 223, 224 StGB zur Verfügung gestellten Strafrahmen ermöglichten es bereits heute, dass die Gerichte im Einzelfall schuldangemessene Sanktionen treffen können.

Redaktion beck-aktuell, 19. Januar 2017.

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