DRB fordert bessere Richterbesoldung

Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt die an Deutschland gerichteten Empfehlungen der EU-Kommission, die Finanzierung der Justiz insgesamt einschließlich der Besoldung der Richterinnen und Richter angemessen und den europäischen Standards gemäß auszugestalten. In ihrem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten habe die Kommission entsprechende Forderungen des DRB übernommen.

DRB: Empfehlungen "Blamage für Bundesländer"

Hierzu erklärten die DRB-Vorsitzenden Andrea Titz und Joachim Lüblinghoff: "Die EU-Kommission folgt unserer Kritik an der bundesweit zu geringen Besoldung von Richterinnen und Richtern, die im Vergleich zum Durchschnittseinkommen eine der niedrigsten in Europa ist. Die Empfehlungen der Kommission sind daher vor allem eine Blamage für die Bundesländer. Diese setzen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung von Beamten und Richtern nicht ordnungsgemäß um."

Auch BVerfG hatte Besoldung als zu niedrig eingestuft

Seitdem die Länder für die Besoldung von Beamten und Richtern zuständig sind, habe sich die Besoldungssituation verschlechtert, so der DRB weiter. Der öffentliche Dienst entferne sich immer weiter von der Einkommensentwicklung in Deutschland. Deshalb habe das BVerfG die Besoldung mehrfach als verfassungswidrig zu niedrig angeprangert. Anstatt jedoch diese Entscheidungen umzusetzen, konkurrierten die Länder um den billigsten Weg, sie zu umgehen.

DRB für Rückübertragung der Zuständigkeit auf Bund

In ihrem Bericht zitiert die EU-Kommission laut DRB zu Fragen der Besoldung vor allem seine Untersuchungen. Nach einer Studie des Europarats von 2020 sei die Richterbesoldung in Deutschland im Verhältnis zu den Durchschnittseinkommen der Bevölkerung eine der niedrigsten in allen 46 Mitgliedstaaten des Europarates. Seit Jahren setze sich der DRB dafür ein, die Zuständigkeit für die Besoldung von den Ländern wieder auf den Bund zu verlagern, der sie bis 2005 hatte. Die Zersplitterung habe zu Ungleichgewichten zwischen den Ländern geführt. Zudem gestalteten die Länder die Besoldung nicht verfassungsgemäß aus, kritisiert der Richterbund. Mehrere Entscheidungen des BVerfG – zuletzt aus dem Mai 2020 zum Abstand der Besoldung von der Grundsicherung – hätten bisher nicht zu den erforderlichen durchgreifenden Verbesserungen geführt. Laut DRB betreffen diese auch die Beamten.

Redaktion beck-aktuell, 15. Juli 2022.