Instrumente müssen zusammenwirken
Denn Kinder könnten nur dann effektiv vor sexualisierter Gewalt geschützt werden, wenn das Risiko von Entdeckung und Verfolgung für die Täter spürbar steigt und auf den Schutz der Kinder sowie die Verfolgung der Täter gerichtete Instrumente zusammenwirken. Allein die beabsichtigten Strafverschärfungen, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder und auch die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Schriften bereits im Grundtatbestand als Verbrechen einstufen, vermögen den Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder nicht zu verbessern. Denn Strafandrohungen allein entfalten laut DRB erfahrungsgemäß wenig Abschreckungswirkung.
Wertungswidersprüche innerhalb des Sanktionsgefüges befürchtet
Darüber hinaus dürfte die pauschale Einstufung der Straftatbestände der Kinderpornografie als Verbrechen zu Wertungswidersprüchen innerhalb des Sanktionsgefüges führen. Hinzu komme, dass diese Anhebung des Strafrahmens in der Praxis eine massive Mehrbelastung der ohnehin überlasteten Staatsanwaltschaften und Gerichte zur Folge haben wird, ohne dass dem Gesetzesentwurf eine beabsichtigte Aufstockung personeller und sachlicher Ressourcen zu entnehmen wäre.
Mindestspeicherfristen für Verkehrsdaten rechtssicher umzusetzen
Soweit der Entwurf den Ermittlungsbehörden weitergehende Ermittlungsbefugnisse im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und im Bereich der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Schriften an die Hand gibt, begrüßt der DRB dies. Er bedauert jedoch insbesondere, dass eine rechtssichere Umsetzung von Mindestspeicherfristen für Verkehrsdaten noch immer nicht erfolgt ist. Damit fehle in der Praxis ein ganz entscheidendes Ermittlungsinstrument, um Fälle von Kinderpornografie und sexualisierter Gewalt gegen Kinder rasch aufzuklären beziehungsweise gar zu verhindern.
Bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden und Gerichte gefordert
Letztendlich könne nur eine adäquate sachliche wie personelle Ausstattung unter anderem von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten den Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern effektiv gewährleisten.