DPMA begrüßt Zweites Patentrechtsmodernisierungsgesetz

Am 17.08.2021 ist das Zweite Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (PatMoG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Während kleinere Teile damit bereits gestern in Kraft getreten sind, werden die wichtigeren Änderungen wie die Einführung von Videokonferenzen, die einheitliche Fristenregelung zu Feiertagen und eine längere Frist für PCT-Anmeldungen erst zum Mai nächsten Jahres starten.

Künftig Teilnahme an Schutzrechtsverfahren per Videokonferenz möglich

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts, Cornelia Rudloff-Schäffer, begrüßte die neuen Regelungen. "Das Reformpaket stärkt die herausragende Stellung Deutschlands und des Deutschen Patent- und Markenamts als Standort für den Schutz geistigen Eigentums im europäischen und internationalen Vergleich". Ein wichtiges Element der Novelle ist die ab dem kommenden Jahr vorgesehene Möglichkeit, an Verhandlungen, Anhörungen und Vernehmungen in den Schutzrechtsverfahren im Weg der Bild- und Tonübertragung teilzunehmen. Beteiligte können also in geeigneten Fällen nach Entscheidung des DPMA per Videokonferenz an Sitzungen teilnehmen. Dies spart in vielen Fällen Kosten und Zeit und kann die Verfahren beschleunigen. Es besteht aber weiterhin auch die Möglichkeit, direkt vor Ort teilzunehmen.

Einheitliche Fristenregelung zu Feiertagen

Mit dem Gesetz wird auch eine einheitliche Feiertagsregelung geschaffen. Künftig werden alle an mindestens einer der Dienststellen des DPMA geltenden gesetzlichen Feiertage fristverlängernd anerkannt. Da die Standorte des DPMA in unterschiedlichen Bundesländern liegen, gelten dort auch unterschiedliche Feiertage.

Längere Frist für PCT-Anmeldungen

Außerdem wird die Frist zur Einleitung der nationalen Phase für internationale Anmeldungen (PCT-Anmeldungen) beim DPMA als Bestimmungsamt beziehungsweise ausgewähltem Amt von bislang 30 auf 31 Monate verlängert. "Erfahrungsgemäß schöpfen viele Anmelder die Frist zur Einleitung der nationalen Phase umfassend aus", sagte Rudloff-Schäffer. Ein langer Entscheidungszeitraum sei besonders im PCT-Bereich sehr wichtig, um die Erfolgsaussichten der Einleitung der nationalen Phase der Patentanmeldung zu beurteilen, um etwaige Investoren für die Kommerzialisierung der Erfindung zu suchen oder um formale Schritte vorzubereiten.

Anpassung an internationalen Markenschutz

Die drei genannten Änderungen treten zum 01.05.2022 in Kraft. Für die Teilnahme an Verhandlungen, Anhörungen und Vernehmungen im Wege der Videokonferenz wird das DPMA zunächst die erforderlichen technischen Voraussetzungen schaffen. Zum 01.05.2022 werden außerdem die Jahresgebühren für ergänzende Schutzzertifikate angehoben und das Markenrecht wird an die aktuelle Rechtslage des Madrider Systems zum internationalen Markenschutz angepasst. Weitere Änderungen und Neuregelungen in den Schutzrechtsgesetzen, die schon am 18.08.2021 in Kraft getreten sind, dienen primär der Verfahrensvereinfachung und Klarstellung.

Redaktion beck-aktuell, 19. August 2021.