Aslan hatte an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) Gelsenkirchen eigentlich zum kommenden Wintersemester einen Lehrauftrag für “interkulturelle Kompetenzen“. Grund für den Widerruf war folgender Tweet der Dozentin, die dort bereits seit Anfang 2022 unterrichtet hatte:
“Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land." Später hatte sie eine “unglückliche Wortwahl" eingeräumt.
"Kritik an staatlichen Behörden ist Teil der Meinungsfreiheit"
Die GFF wolle mit dem gerichtlichen Verfahren dazu beitragen, dass Missstände in den Sicherheitsbehörden aufgearbeitet werden, teilte die Gesellschaft mit. “Das setzt voraus, dass Probleme benannt werden können und Menschen dafür nicht sanktioniert werden.“
Tatsächlich häuften sich Meldungen über rechtsextreme Chats und rassistische Vorfälle innerhalb von Sicherheitsbehörden, kritisierte die GFF. Die Hinweisgeber hätten dabei häufig Nachteile zu erleiden, während die Vorfälle selbst nicht aufgearbeitet würden.
“Kritik an staatlichen Behörden üben zu können, ist Teil der Meinungsfreiheit - das hat die Polizeihochschule grob verkannt“, kommentierte die GFF den Fall Aslan. Die Klägerin selbst kritisierte, sie sei für die Hochschule zur “Persona non grata“ geworden, bloß weil sie ihre Angst vor Rassismus in der Polizei öffentlich angesprochen habe.