Dop­pel­mord von Herne: Höchst­stra­fe für Mar­cel H. rechts­kräf­tig

Die Ver­ur­tei­lung des Her­ner Dop­pel­mör­ders Mar­cel H. zu le­bens­lan­ger Haft ist rechts­kräf­tig. Das teil­te das Bo­chu­mer Land­ge­richt am 08.02.2018 auf An­fra­ge mit. Der 20-Jäh­ri­ge hatte ge­stan­den, im März 2017 zu­nächst den neun­jäh­ri­gen Nach­bars­jun­gen Jaden und an­schlie­ßend sei­nen 22-jäh­ri­gen Ex-Schul­freund Chris­to­pher um­ge­bracht zu haben. Die Frist zur Ein­le­gung der Re­vi­si­on lief in der Nacht zum 08.02.2018 ab.

Vor­zei­ti­ge Haft­ent­las­sung wohl aus­ge­schlos­sen

Neben der Ver­ur­tei­lung zu le­bens­lan­ger Haft hat­ten die Rich­ter am Bo­chu­mer Land­ge­richt auch die be­son­de­re Schwe­re der Schuld fest­ge­stellt. Au­ßer­dem mach­ten sie wegen der gro­ßen Ge­fähr­lich­keit des An­ge­klag­ten den Weg für die spä­te­re An­ord­nung der Si­che­rungs­ver­wah­rung frei. Mehr Stra­fe ging nicht. Eine vor­zei­ti­ge Ent­las­sung nach 15 Jah­ren ist damit so gut wie aus­ge­schlos­sen. Der An­ge­klag­te, ein deut­scher Staats­bür­ger, hatte seine Stra­fe schon kurz nach sei­ner Ver­ur­tei­lung ak­zep­tiert.

Redaktion beck-aktuell, 8. Februar 2018 (dpa).

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