Domkantor einigt sich nach Kündigung mit Kirche

Nach dem Streit über eine Leihmutterschaft hat sich der Domkantor Gerd-Peter Münden mit der Kirche außergerichtlich geeinigt. Der Kirchenmusiker wird künftig nicht mehr für die Landeskirche Braunschweig arbeiten, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung hieß, die die Kirche am Freitag veröffentlichte.

Die Trennung erfolge einvernehmlich und im gegenseitigen Respekt. Sie gilt demnach ab dem 01.09, bis dahin sei der Domkantor freigestellt. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Braunschweig hatte Münden 2022 fristlos gekündigt. Die Kirche sah im Plan des Kantors für eine mögliche Leihmutterschaft im Ausland einen Widerspruch zu ihren ethischen Grundsätzen. Gerichte erklärten die Kündigung später für unwirksam. Über den Inhalt der nun erzielten Vereinbarung haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart.

"Nachdem das Arbeitsgericht Braunschweig die Kündigung für unwirksam erklärt hat, haben mein Mann und ich entschieden, unsere Familie zu gründen", sagte Münden. Er wolle nun an einem Ort arbeiten, "an dem ich mit meiner Familie willkommen bin". Münden gilt wegen seines bundesweit erfolgreichen Schulprojekts "Klasse! Wir Singen" als überregional bekannt.

LAG Hannover erklärte Kündigung für unwirksam

Ende Juni hatte das niedersächsische Landesarbeitsgericht in Hannover die Kündigung des Domkantors für unwirksam erklärt. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Braunschweig war dort in Berufung gegangen, nachdem zuvor das ArbG Braunschweig den Rauswurf für unwirksam erklärt und eine Weiterbeschäftigung bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens verlangt hatte.

Redaktion beck-aktuell, 11. August 2023 (dpa).