Domina wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Bei ihrem "24/7-Sklaven" war eine Domina bei der Einhaltung von Regeln streng - bei ihrer Steuererklärung offenbar weniger. Dabei soll sie mit Rohrstock-Erziehung und Peitschenhieben viel Geld eingenommen haben.

Eine Domina ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Sie habe durch zu niedrig angegebene Einkünfte einen Steuerschaden von rund 87.600 Euro verursacht, sagte der Richter am Amtsgericht Karlsruhe bei der Urteilsverkündung. Er verurteilte die 53-Jährige zu 400 Tagessätzen à 25 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt ließ offen, ob er Rechtsmittel einlegt.

In dem Verfahren ging es um Steuererklärungen für das Jahr 2019. Die Schadenssumme beziehe sich auf Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Ein Vertreter des Finanzamtes sprach vor Gericht inklusive Verzugszinsen und Säumniszuschlägen sogar von mittlerweile mehr als 120.000 Euro Steuerschaden. 

Das Geld, das sie hätte versteuern müssen, soll die Frau von einem "24/7-Sklaven" bekommen haben, der ihr also rund um die Uhr dienen sollte. Ihm soll sie den Angaben nach Prüfungen auferlegt haben, die unter anderem Geldzahlungen vorsahen. Der rund 15 Jahre jüngere Kunde, der zeitweise im selben Haus lebte wie die Domina, hatte ihr nach eigenen Aussagen rund 250.000 Euro überwiesen. Er sei davon ausgegangen, dass er das Geld später zurückbekomme.

Gericht: Neigungen des reichen Kunden ausgenutzt

Nach Aussage der angeklagten Frau entwickelte sich ihre Beziehung dagegen in eine private Richtung. Daher habe sie das Geld zum gemeinsamen Leben auch nicht in ihrer Steuererklärung angegeben. Stattdessen habe sie es für gemeinsame Aktivitäten ausgegeben wie Shoppen, Essengehen und Urlaube.

Das glaubte der Richter nicht. Sie habe die Neigungen des Kunden ausgenutzt und dass er über viel Geld verfügte.
Der "Sklave", der als Zeuge in dem Verfahren auftrat, hatte nach eigenen Angaben versucht, die Anklagte wegen Betrugs anzuzeigen. Dies habe aber zu keinem Ergebnis geführt, weil man ihm nicht geglaubt habe. Deswegen habe er auch keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht.

Redaktion beck-aktuell, kw, 6. Mai 2025 (dpa).

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