Derzeit werden in Hauptverhandlungen vor den Landgerichten und den Oberlandesgerichten nur die wesentlichen Förmlichkeiten festgehalten. Zentraler Bestandteil der geplanten Neuregelung ist neben der Aufzeichnung der Hauptverhandlung auch die automatisierte Übertragung der Tonaufzeichnung in ein Textdokument.
Die Anwaltschaft erwartet aufgrund der geplanten audiovisuellen Aufzeichnung der Hauptverhandlung weniger Missverständnisse und Fehlurteile. Sie verspricht sich mehr Transparenz und eine leichtere Urteilsfindung.
Auch ein Richter zeigte sich aufgeschlossen. Allerdings werde es zu einer vorübergehenden Mehrbelastung der Strafjustiz kommen, die kompensiert werden müsste. Dann werde die Neuregelung auch bei der Richterschaft auf Akzeptanz stoßen.
Richter- und Staatsanwaltschaft sehen mehr Nachteile
Mehr Nach- als Vorteile sieht der Rest der angehörten Richterschaft: Von einer "Vielzahl von technischen, personellen und verfahrensspezifischen Problemen ohne substantiellen Mehrwert für das Strafverfahren" war die Rede. Auch fürchten die Richter eine höhere Arbeitsbelastung.
Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurden Missbrauchsrisiken und eine Schwächung des Opferschutzes gegen die geplanten neuen Dokumentationsregeln vorgebracht. Eine audiovisuelle Aufzeichnung greife besonders tief in Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten ein. Gerade für Opfer sexualisierter Gewalt werde die Vernehmung noch belastender werden, als sie es jetzt schon ist. Opferzeugen und -zeuginnen zu einer Aussage zu ermutigen, könne noch schwerer werden.