DJV warnt vor Sonderrechten für Betreiber großer Internet-Plattformen im Medienstaatsvertrag

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) appelliert an die Chefs der Staatskanzleien der Länder, in dem zu verabschiedenden Medienstaatsvertrag großen Plattformbetreibern keine Sonderrechte einzuräumen, die den Regelungszweck des Vertrages konterkarieren. Andernfalls könnten Google & Co. einfach beschließen, Suchergebnisse, für deren Anzeige sie Lizenzgebühren zahlen müssten, nicht anzuzeigen. Dann drohe eine empfindliche Benachteiligung der Urheber, so der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall.

DJV: Medienstaatsvertrag erlaubt Internetplattformen vergütungspflichtige Inhalte zu unterdrücken

In der jüngsten, mit Begründungen für die Änderungen des Regelwerks versehenen Fassung, hätten die sogenannten Intermediären, also Google, Facebook, YouTube und andere, die Möglichkeit, vergütungspflichtige Inhalte zu unterdrücken. “Es ist zu befürchten, dass die großen Portale journalistisch-redaktionelle Angebote nicht mehr anzeigen würden, für die sie einen Teil ihrer Werbeeinnahmen an Verwertungsgesellschaften abführen sollen“, so Überall. Das würde auch den Sinn der EU-Urheberrechtsrichtlinie ad absurdum führen und könne bewirken, dass redaktionelle Portale auf Lizenzgebühren verzichteten, um weiterhin bei den Intermediären gelistet zu werden.

Überall warnt vor irreparablem Schaden für die Medien- und Meinungsvielfalt

Der DJV warnt vor einem irreparablen Schaden für die Medien- und Meinungsvielfalt in Deutschland und appelliert daher in einem Schreiben an die Chefs der Staatskanzleien, das Schlupfloch im Entwurf des Medienstaatsvertrags zu schließen. Es müsse untersagt werden, dass “in den Suchergebnissen bestimmte Angebote nicht angezeigt werden, weil der Intermediär diese aufgrund urheber- beziehungsweise leistungsschutzrechtlicher Regelungen nicht vergütungsfrei anzeigen darf oder kann“.

Redaktion beck-aktuell, 3. März 2020.