Journalistenverband: Reformiertes Urhebervertragsrecht bleibt hinter Erwartungen der Urheber zurück

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) erkennt im reformierten Urhebervertragsrecht zwar leichte Verbesserungen für die Urheber, aber auch das Zögern des Gesetzgebers, die Rechte der Urheber effektiv zu stärken. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Bundesjustizministers bleibe das Gesetz deutlich hinter den Erwartungen der Urheber zurück, heißt es in einer Stellungnahme des DJV vom 16.12.2016.

Lob für Auskunftsanspruch und Recht auf Vertragsänderung

Das Gesetz enthalte erstmals einen Auskunftsanspruch für Urheber über die Nutzung ihrer Werke. Der Auskunftsanspruch beziehe sich auch auf Dritte, die die Werknutzung wirtschaftlich bestimmen, wie etwa Rundfunkanstalten. Das seien wesentliche Verbesserungen für die Urheber, lobte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Auch dass Urheber zukünftig eine Änderung des Vertrages verlangen könnten, wenn sich ihre Vertragspartner nicht an gemeinsame Vergütungsregeln hielten, sei positiv zu vermerken. Die Bedeutung gemeinsamer Vergütungsregeln für die Urheberansprüche werde dadurch hervorgehoben. Das stärke die Position freier Journalisten.

Kritik an "verwässertem" Verbandsklagerecht und Vergütungsregeln

Kritisch bewertet der DJV-Vorsitzende dagegen, dass die CDU das Instrument des Verbandsklagerechts "fast bis zur Unkenntlichkeit verwässert hat. Ihr war die Stärkung der Verlegerrechte wichtiger als die Anliegen der Urheber.“ Und auch eine verbindliche Schlichtung in Fällen der Vergütungsregeln sei im Gesetz nicht vorgesehen. "Hier wäre statt eines Stillstands eine richtungsweisende Bewegung notwendig gewesen“, so Überall. Unter dem Strich bringe der Reformentwurf einige Fortschritte für die Urheber, aber leider auch Stagnation.

Redaktion beck-aktuell, 20. Dezember 2016.

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