Lob für Auskunftsanspruch und Recht auf Vertragsänderung
Das Gesetz enthalte erstmals einen Auskunftsanspruch für Urheber über die Nutzung ihrer Werke. Der Auskunftsanspruch beziehe sich auch auf Dritte, die die Werknutzung wirtschaftlich bestimmen, wie etwa Rundfunkanstalten. Das seien wesentliche Verbesserungen für die Urheber, lobte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Auch dass Urheber zukünftig eine Änderung des Vertrages verlangen könnten, wenn sich ihre Vertragspartner nicht an gemeinsame Vergütungsregeln hielten, sei positiv zu vermerken. Die Bedeutung gemeinsamer Vergütungsregeln für die Urheberansprüche werde dadurch hervorgehoben. Das stärke die Position freier Journalisten.
Kritik an "verwässertem" Verbandsklagerecht und Vergütungsregeln
Kritisch bewertet der DJV-Vorsitzende dagegen, dass die CDU das Instrument des Verbandsklagerechts "fast bis zur Unkenntlichkeit verwässert hat. Ihr war die Stärkung der Verlegerrechte wichtiger als die Anliegen der Urheber.“ Und auch eine verbindliche Schlichtung in Fällen der Vergütungsregeln sei im Gesetz nicht vorgesehen. "Hier wäre statt eines Stillstands eine richtungsweisende Bewegung notwendig gewesen“, so Überall. Unter dem Strich bringe der Reformentwurf einige Fortschritte für die Urheber, aber leider auch Stagnation.