DJV kritisiert mangelhaften Journalistenschutz in neuem BND-Gesetz

Der Deutsche Journalisten-Verband weist den Referentenentwurf des Bundeskanzleramts zur Reform des BND-Gesetzes als unzureichend für den Schutz von Journalisten und Informanten zurück, da der BND nach eigenem Ermessen über eine Weitergabe personenbezogener Daten an öffentliche Stellen entscheiden könne. Der Entwurf sei “legislativer Mumpitz“, der nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfülle, so der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall.

Weitergabe personenbezogener Daten liegt im Ermessen des BND

Zwar dürften personenbezogene Daten von Journalisten, Geistlichen oder Rechtsanwälten laut Entwurf nicht an in- oder ausländische öffentliche Stellen weitergegeben werden. Zwei Sätze später werde dieser Grundsatz aber dadurch entwertet, dass die Datenübermittlung doch zulässig sein soll, wenn im Einzelfall das Übermittlungsinteresse überwiegt, so Überall weiter. Wann das der Fall sei, werde nicht näher bestimmt und so allein dem Ermessen des BND überlassen. Problematisch sei auch, dass nur die Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern mit Dritten geschützt sein soll. Das reiche allerdings nicht aus. Zum Beispiel bei internationalen Recherchebündnissen müssten Journalistinnen und Journalisten auch untereinander kommunizieren können, ohne befürchten zu müssen, dass sie dabei ihre Quellen oder andere wichtige Informationen preisgeben.

Überall: Entwurf ist "legislativer Mumpitz"

Aus Sicht des DJV-Bundesvorsitzenden Frank Überall ist der Referentenentwurf “legislativer Mumpitz“, der nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Karlsruhe hatte im Mai das bestehende Gesetz über den Bundesnachrichtendienst für verfassungswidrig erklärt, allerdings das Aufklärungsinteresse des Geheimdienstes grundsätzlich bestätigt. Für kritikwürdig hält der DJV-Vorsitzende auch den formalen Umgang des Kanzleramts mit der Reform des BND-Gesetzes. So wurde als Starttermin für die Beteiligung der Verbände am Gesetzgebungsverfahren der 12.10.2020 angekündigt, der Referentenentwurf aber bis heute noch nicht offiziell übermittelt. Überall: “Das ist handwerklich unsauber.“ Die Kritik des DJV bezieht sich deshalb auf die Vorlage, die dem Portal Netzpolitik.org vorliegt.

Redaktion beck-aktuell, 22. Oktober 2020.