Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) unterstützt gemeinsam mit anderen Organisationen die Verfassungsbeschwerde ausländischer Journalisten gegen das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) zur sogenannten Ausland-Ausland-Überwachung von Telekommunikationsvorgängen. Die Beschwerde wurde laut DJV im Dezember 2017 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und am 30.01.2018 in Berlin öffentlich vorgestellt.
DJV: Überwachungsgesetz verletzt Pressefreiheit und gefährdet Quellenschutz
Mit der Verfassungsbeschwerde werde der unzureichende Grundrechtsschutz ausländischer Journalisten vor den Überwachungsmaßnahmen moniert, so der DJV. Es gehe aber auch darum, dass das Gesetz weder rechtlich noch technisch inländische von ausländischer Telekommunikation trennen kann. DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall hält die Regelungen des BNDG mit der Pressefreiheit für unvereinbar und mahnt die Unverzichtbarkeit des Quellenschutzes an. Zu den unterstützenden Organisationen gehören auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das Journalistennetzwerk n-ost, Netzwerk Recherche und Reporter ohne Grenzen (RoG). RoG fungiert laut DJV zugleich auch als Beschwerdeführer.
Redaktion beck-aktuell, 30. Januar 2018.
Aus der Datenbank beck-online
Papier, Strategische Fernmeldeüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst, DRiZ 2017, 18
Karl/Soiné, Neue Rechtsgrundlagen für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung, NJW 2017, 919
BVerwG, Feststellungsklage gegen die Überwachung des E-Mail-Verkehrs im Rahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung, BeckRS 2016, 114835
Schantz, Rechtsschutz gegen die strategische Fernmeldeüberwachung: Ein "blinder Fleck" im Rechtsstaat?, NVwZ 2015, 873
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BVerwG: BND darf keine Telefonmetadaten mehr im VERAS-System speichern und nutzen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.12.2017, becklink 2008608