DJV: Derzeitige Praxis vor allem für Bildjournalisten nicht hinnehmbar
"Was Instagram kann, müssen auch Facebook, Twitter und andere können", forderte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Vor allem für Bildjournalisten sei es nicht hinnehmbar, dass sie beim Posten ihrer Fotos ungewollt ihre Rechte an die Betreiber der Plattformen abtreten müssten.
Hintergrund: Instagram will seine Geschäftsbedingungen ändern
Die Facebook-Tochter Instagram hatte zuvor eine 18 Punkte umfassende Abmahnung der Verbraucherschützer akzeptiert und die Änderung seiner Geschäftsbedingungen zum Ende des Jahres 2017 angekündigt. Zu den beanstandeten Praktiken gehören etwa die kostenlose Übertragung aller Nutzungsrechte an Fotos und Videos oder die Löschung des Auftritts durch den Betreiber.