djb fordert Chancengleichheit der juristischen Ausbildung auch in aktueller Pandemiesituation

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie setzt sich der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) für Chancengleichheit in der juristischen Ausbildung ein. Es gelte, die Belange von Lernenden mit Sorgeverpflichtungen gegenüber Kindern sowie von Angehörigen strukturell benachteiligter Gruppen zu berücksichtigen. Konkret fordert der djb, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Referendariat in Teilzeit zu schaffen und Teilzeitmodelle in allen Bundesländern einzuführen. Auch müsse ermöglicht werden, Termine für die staatlichen Examensprüfungen um die Dauer der Einschränkungen fakultativ zu verschieben, mindestens aber um sechs Monate. Weiter dürfe das Sommersemester 2020 nicht auf den Freiversuch und das BAföG angerechnet werden. Schließlich müssten asynchrone Lehrangebote geschaffen werden, die zeitlich flexibel genutzt werden können; bestehende Anwesenheitspflichten seien während der andauernden Schul- und Kitaschließungen aufzuheben.

Bestimmte Studierende und Referendare besonders belastet

Trotz der Corona-Pandemie gehe die juristische Ausbildung ihren Gang, erläutert der djb. Diese Woche habe an vielen Universitäten die – digitale – Vorlesungszeit begonnen. Die Ausbildung der Referendare werde bereits seit März 2020 im Remote-Modus organisiert. Juristische Staatsprüfungen dieser Kampagne würden nun abgehalten, nachdem sie in einigen Bundesländern verschoben werden mussten. Diese besondere Situation stelle für alle eine Herausforderung dar, vor allem aber für Studierende und Referendare mit betreuungsbedürftigen Kindern. Die gegenwärtige Krise treffe aber nicht nur Care-Verantwortliche besonders hart, sondern vertiefe und verfestige alle strukturellen Ungleichheitslagen in der juristischen Ausbildung, so der djb. Die Unsicherheit, wann der normale Lehrbetrieb wieder aufgenommen wird und unter welchen Voraussetzungen und wann Prüfungen abgelegt werden können (oder müssen), erhöhe den psychischen Druck, der in der Examensvorbereitung ohnehin schon bestehe. Diese Effekte träfen Examenskandidaten unterschiedlich hart, je nachdem, welche zusätzlichen Belastungen sie nebenher zu bewältigen hätten. Besonders betroffen seien beispielsweise auch diejenigen Studierenden, die sich ihre Ausbildung selbst finanzieren müssen und deren Einnahmequellen nun wegfallen.

Redaktion beck-aktuell, 27. April 2020.