djb: Auskunftsanspruch wird kaum genutzt
Die Inanspruchnahme des Auskunftsanspruchs bleibe sogar noch hinter den bescheidenen Erwartungen des Gesetzentwurfs zurück, kritisiert djb-Präsidentin Maria Wersig. Laut Gesetzentwurf seien 70.275 Auskunftsverlangen im Jahr (= 1% aller auskunftsberechtigten Beschäftigten) erwartet worden. Die nun nach zwei Jahren erstmals vorgelegte Evaluation weise in ihrer Hochrechnung allerdings nur 10.400 Auskunftsanfragen aus (= 0,15 Prozent aller auskunftsberechtigten Beschäftigten). Die geringe Inanspruchnahme sei dem Umstand geschuldet, dass das Verfahren kompliziert und die erreichbaren Informationen wenig aussagekräftig seien.
Kaum strukturelle Verbesserungen in den Unternehmen
Auch strukturelle Verbesserungen habe das Gesetz in den meisten Unternehmen nicht vorangebracht, so der djb weiter: Obwohl knapp 45% der befragten Unternehmen angäben, ihre Entgeltstrukturen überprüft zu haben, sei nach den Ergebnissen der Evaluation unklar, nach welchen Prüfverfahren sie dabei vorgegangen seien. Daher sei es nicht verwunderlich, dass die überwiegende Mehrheit der Unternehmen angebe, Entgeltungleichheit existiere bei ihnen nicht.
Weitere gesetzliche Maßnahmen erforderlich
Wersig fordert nun zügig weitere gesetzgeberische Schritte zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. So sollten ein Verbandsklagerecht eingeführt und die Unternehmen verpflichtet werden, betriebliche Entgeltsysteme zu überprüfen.