Rasche Steuertarifanpassung stoppt Effekt
Davon betroffen seien mehr als zwei Millionen Einzelunternehmen sowie hunderttausende mittelständische Betriebe, für die die Einkommensteuer auch die Unternehmensteuer sei. Auch deshalb sollte der Steuertarif jetzt dringend so angepasst werden, dass der Effekt der kalten Progression ausgeglichen wird, fordert Adrian in der entsprechenden Mitteilung des DIHK.
Spürbar mehr Netto vom Brutto
Diese Anpassung sollte nach Ansicht des DIHK-Präsidenten im Herbst beschlossen und schon im Dezember wirksam werden. Die "Dezember-Lösung", bei der die Effekte der kalten Progression aus dem laufenden Jahr gebündelt korrigiert würden, hätte gleich mehrere Vorteile: Viele Beschäftigte würden zum Ende des Jahres hohe Gehälter mit Sonderzahlungen bekommen. Hier bliebe dann insgesamt spürbar mehr Netto vom Brutto. Und für die Unternehmen wäre der Aufwand deutlich niedriger als bei einer rückwirkenden Korrektur der Lohnsteuerabrechnungen bis zum Januar 2022. Das spare neben Geld auch noch Bürokratie. Ab Januar 2023 würde dann der angepasste Tarif gelten und die Effekte der kalten Progression dürften kein großes Problem mehr darstellen – auch nicht, wenn die Inflationsraten weiterhin sehr hoch sein werden, so Adrian.
Kürzere Fristen für Steuerprogressionsberichte gefordert
Grundsätzlich habe die Politik die Problematik der kalten Progression erkannt und versucht, dieser mit dem alle zwei Jahre erscheinenden Steuerprogressionsbericht entgegenzuwirken. In der gegenwärtigen wirtschaftspolitischen Lage sei diese Frist allerdings zu lang, heißt es in der Mitteilung des DIHK. Die Inflationsraten könnten auf längere Sicht deutlich über den 2% liegen, bei der die EZB ein stabiles Preisniveau definiert. Deshalb fordert der DIHK-Präsident, dass der Steuerprogressionsbericht jedes Jahr im Herbst vorgelegt und der Einkommensteuertarif angepasst werden sollte.