Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen kommt nicht voran
Das Onlinezugangsgesetz (OZG), welches im August 2017 vom Bundestag beschlossen wurde, sah vor, dass die Länder innerhalb von fünf Jahren alle 575 Verwaltungsdienstleistungen digitalisieren und online anbieten. Da sich bereits Anfang 2022 abzeichnete, dass dieses Ziel bis zum Jahresende nicht zu erreichen war, hatten sich Bund und Länder im Mai darauf geeinigt, dass bis Ende des Jahres immerhin 35 besonders relevante Verwaltungsdienstleistungen ("Booster-Leistungen") online nutzbar sein sollen. Die aktuelle Antwort der Bundesregierung legt allerdings den Rückschluss nahe, dass selbst dieses abgespeckte Ziel nicht zu schaffen ist. In dem Schreiben des Bundesinnenministeriums heißt es, dass bislang nicht mal die Hälfte der geplanten 35 "Booster"-Dienste für Bürgerinnen und Bürger umgesetzt sind.
Linksfraktion hält Schwerpunktsetzung für verfehlt
Die digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Anke Domscheit-Berg, warf den Regierungen im Bund und den Ländern vor, bei der Digitalisierung falsche Schwerpunkte zu setzen. So stehe die Beantragung eines Waffenscheins auf der Liste der Verwaltungsdienstleistungen, die mit Hochdruck umzusetzen seien. Bund, Länder und Kommunen müssten sich aber vielmehr auf die Bereiche fokussieren, die tatsächlich relevant seien, beispielsweise die Möglichkeit, den Wohnsitz digital umzumelden. Domscheit-Berg kritisierte außerdem, dass es keine zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger gebe, wo man den Stand der Digitalisierung bis auf einzelne Kommunen heruntergebrochen sehen könne. Das existierende "Dashboard" zum Stand der Digitalisierung sei fehlerhaft und unvollständig.