Digitaler Hotelmeldeschein kann starten

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am 17.06.2020 die Beherbergungsmeldedatenverordnung verkündet. Dies teilten sein Ministerium und das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit. Damit kann nun der digitale Hotelmeldeschein starten. Nach Schätzung des Statistischen Bundesamts können die Unternehmen dadurch mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr sparen. Die gesetzliche Grundlage für den digitalen Hotelmeldeschein wurde im Dritten Bürokratieentlastungsgesetz geschaffen.

Papier-Meldescheine bleiben optional erhalten

Die Verordnung lege die technischen Anforderungen, insbesondere die Datenformate für den digitalen Hotelmeldeschein fest. Auf die Abwicklung der Anmeldung in Papierform könne nun verzichtet werden, wenn eine Übernachtung kartengebunden elektronisch bezahlt oder reserviert wird. Alternativ könnten zur Identifikation auch die elektronischen Funktionen des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte genutzt werden. Die Meldescheine auf Papier stünden weiterhin als Option zur Verfügung.

Einsparungen von mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr erwartet 

Der Check-in werde so praktischer für die Gäste und günstiger für die Hotels, erklärt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Nach Schätzung des Statistischen Bundesamts sparten die Unternehmen dadurch drei bis vier Minuten pro Check-in und mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr. Zudem würden während der Corona-Pandemie unnötige Kontakte zwischen Personal und Reisenden vermieden. Dies erleichtere die Wiederöffnung der Hotels.

Redaktion beck-aktuell, 17. Juni 2020.