Als
einen Vorteil des digitalen Euro nannte Bundesbank-Vorstandsmitglied Burkhard
Balz die Möglichkeit, dass der Staat die Möglichkeit erhalte, Geld direkt
an Bürger auszuzahlen. Balz war außerhalb der Fraktionskontingente als
Sachverständiger geladen. Als Beispiele für Direktzahlungen nannte er das
Kindergeld oder andere staatliche Leistungen.
Zugleich verwies er darauf, dass es keine Bestrebungen gebe, das Bargeld zu schwächen. Derzeit werde die dritte Generation der Euro-Noten vorbereitet: "Das sind sehr umfangreiche und aufwendige Verfahren. So etwas würde man nicht machen, wenn man nicht das Vertrauen in das Bargeld hätte."
Ambitionierte Datenschutzziele
Volker
Wieland, Professor für Monetäre Ökonomie an der Goethe-Universität Frankfurt
und als Sachverständiger auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen, erklärte,
es gebe letztlich bereits einen digitalen Euro, also "eine staatlich
bereitgestellte Währung". In seiner schriftlichen Stellungnahme heißt es dazu:
"Dieses digitale Zentralbankgeld steht allerdings nur den Banken zur Verfügung,
die ein entsprechendes Konto bei der Notenbank besitzen. Der Bevölkerung der
Währungsunion steht staatlicherseits nur Bargeld zur Verfügung. Sie hat jedoch
Zugang zu privatem Digitalgeld wie etwa Giroeinlagen bei den Banken. Hierbei
wird von Buchgeld gesprochen."
Auf
diesen Aspekt ging auch Rainer Böhme ein, Professor für Datensicherheit und
-schutz an der Universität Innsbruck und geladen auf Vorschlag der Fraktion von
Bündnis 90/Die Grünen. Er erklärte, dass derzeit Bargeld die einzige
Möglichkeit sei, mit der Menschen eine direkte Forderung gegen die Zentralbank
in Händen halten könnten. "Alle anderen Formen sind Versprechen der
Privatwirtschaft", sagte Böhme. Mit
dem digitalen Euro würden die Menschen ermächtigt. Damit
unterscheide sich der Ansatz von jenem in China, wo die Digitalwährung als
Überwachungsinstrument ausgelegt sei. Der digitale Euro unterscheide sich
hiervon, "indem er sehr ambitionierte Ziele zum Datenschutz haben sollte."
Zum Thema Datenschutz äußerte sich auch die auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladene Digital Euro Association. "Privatsphäre ist eine große Herausforderung. Das Schöne ist, dass es einige Technologien gibt, die das ermöglichen", erklärte deren Vertreter. Zu unterscheiden sei hier zwischen Hardware- und Softwarelösungen. Mit Blick auf Softwarelösungen appellierte die Vereinigung dafür, Teile der Codes offenzulegen, auf denen ein digitaler Euro basiert.
Stellungnahme statt Zustimmung im Bundestag
Gegen
einen Zustimmungsvorbehalt des Bundestags bei der Einführung eines digitalen
Euro sprach sich der Sachverständige Ulrich Hufeld aus. Einen entsprechenden Antrag hatte die
CDU/CSU-Fraktion eingebracht (BT-Drs. 20/9133). Dieser war zusammen mit einem AfD-Antrag (BT-Drs. 20/9144) Anlass der Anhörung.
Vielmehr solle die Bundespolitik die Möglichkeiten des Rechts auf Stellungnahme der nationalen Parlamente nutzen. Die Zustimmung des Bundestags im Bereich des EU-Rechts sei nur notwendig, wenn beispielsweise neue Mitgliedsländer in die Union aufgenommen oder die Europäischen Verträge geändert werden sollen, sagte Hufeld, der auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladen war.
Der auf Vorschlag der AfD-Fraktion geladene Sachverständige Philipp Bagus, Professor an der Universidad Rey Juan Carlos in Madrid, hält einen digitalen Euro für überflüssig. Die Bürger könnten ja schon digital zahlen mit Überweisungen und Kreditkarten. Er wähnt einen digitalen Vorwand, das Bargeld abzuschaffen. Die Frage sei, ob der Staat überhaupt die Macht über das Geld haben solle. "Ist es nicht besser, ein privates Geld zu haben, ein freies Geld", fragte der Volkswirt. Die AfD-Fraktion wendet sich generell gegen die Einführung eines digitalen Euro.