Das Oberlandesgericht hat Stuttgart hat im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal eine millionenschwere Klage gegen die Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE abgewiesen. Zwei US-Fondsgesellschaften, die Porsche SE nach Angaben des Gerichts vorgeworfen hatten, eine notwendige Kapitalmarktinformation unterlassen zu haben, stünden keine entsprechenden Schadensersatzansprüche zu, urteilte das OLG laut einer Mitteilung von gestern.
Vorinstanz sprach 43,8 Millionen Euro Schadenersatz zu
Im Oktober 2018 hatte das Landgericht Stuttgart den Klägern nach OLG-Angaben rund 43,8 Millionen Euro Schadenersatz und damit nur einen Teil der gefordeten rund 160 Millionen Euro zugesprochen, die Klage jedoch ansonsten abgewiesen. Sowohl Porsche SE als auch die Kläger hatten gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Die Porsche SE begrüße die Entscheidung des OLG vom 12.04.2022 (Az.: 1 U 205/18), hieß es in einer Mitteilung. Die Porsche SE gilt als das Machtzentrum in einem Unternehmensgeflecht, das Wolfsburg und Stuttgart verbindet. Sie hält gut 53 Prozent der Stimmrechte am Volkswagen-Konzern und wird von den Eigentümerfamilien Porsche und Piëch kontrolliert.
OLG Stuttgart, Urteil vom 12.04.2022 - 1 U 205/18
Gitta Kharraz, Redaktion beck-aktuell, 13. April 2022 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
LG Stuttgart, Zum Schadensersatz der Porsche SE wegen verspäteter Information über den Dieselskandal und dessen finanzielle Folgen durch VW, WM 2019, 463
Syrbe, Die zivilgerichtliche Aufarbeitung des "Diesel-Abgasskandals" – ein aktualisierter Zwischenstand, NZV 2022, 153
Aus dem Nachrichtenarchiv
LG Stuttgart verurteilt Porsche wegen VW-Dieselskandals zu Schadenersatz, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 24.10.2018, becklink 2011304