Die Oberlandesgerichte München und Stuttgart haben Schadenersatzforderungen von Dieselauto-Käufern gegen Autohändler als verjährt angesehen, wenn sie später als zwei Jahre nach der Auslieferung eingereicht wurden. Zwei Kläger, die 2014 einen Audi beziehungsweise 2011 einen Skoda mit VW-Dieselmotor gekauft hatten, hätten deshalb keine Aussicht mehr auf Schadenersatz, heißt es in Hinweisbeschlüssen der Gerichte (Az: 13 U 3615/18; 13 U 191/18).
Klage gegen Hersteller wegen arglistiger Täuschung weiterhin möglich
Ein VW-Sprecher sagte, der Beschluss betreffe rund 500 laufende Verfahren gegen Autohändler. Laut VW sind derzeit noch etwa 50.000 Verfahren anhängig, die meisten davon gegen den Konzern. Gegen Händler liefen bundesweit noch etwa 2.000 Verfahren. Autobesitzer, deren Klage wegen Mängelgewährleistung gegen Autohändler abgewiesen wurde, könnten aber noch die Volkswagen AG wegen arglistiger Täuschung auf Schadenersatz verklagen, sagte die Anwältin Nuriye Yildirim in München. Sie ist Geschäftsführerin der Kanzlei 21legal, die rund 1.600 Diesel-Klagen gegen VW vertritt.
OLG München, Beschluss vom 19.03.2019 - 13 U 3615/18
Redaktion beck-aktuell, 19. März 2019 (dpa).
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Bendig, Der Abgasskandal und seine rechtlichen Folgen, ZFS 2017, 8
Ring, Abgas-Manipulationssoftware und Gewährleistungsrechte der Käufer, NJW 2016, 3121
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