Volkswagen soll nach Auffassung von EU-Kommission und EU-Verbraucherschutzbehörden alle vom Diesel-Skandal betroffenen Verbraucher in der EU entschädigen, auch diejenigen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, heißt es in einer am 28.09.2021 veröffentlichten Erklärung. Bislang hat sich Volkswagen nur bereit erklärt, EU-Verbraucher zu entschädigen, die zum Zeitpunkt des Autokaufs ihren Wohnsitz in Deutschland hatten.
EU-Kommission fordert unionsweite Entschädigung
Der für Justiz und Verbraucher zuständige Kommissar Didier Reynders hatte schon am 11.08.2020 an die Volkswagen-Gruppe geschrieben und diese nachdrücklich dazu aufgefordert, allen betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU eine angemessene Entschädigung zu gewähren. Dabei betonte er, dass die Betroffenen erwarten, fair behandelt zu werden und für den Schaden, den sie unionsweit in ähnlicher Weise erlitten haben, angemessen entschädigt zu werden. Der deutsche Automobilhersteller hatte der Kommission und den Behörden geantwortet, dass seiner Ansicht nach freiwillige Zahlungen an europäische Verbraucher mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands nicht gerechtfertigt seien, da die betroffenen Fahrzeuge inzwischen so umgerüstet worden seien, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Position des Unternehmens hat sich trotz der jüngsten Gerichtsentscheidungen der EU und der Mitgliedstaaten nicht geändert, weshalb die Kommission und die EU-Verbraucherschutzbehörden den Druck nun erhöhen.
Redaktion beck-aktuell, 28. September 2021.
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