Diesel-Käufer können sich Musterklage gegen Daimler anschließen

Daimler-Kunden können sich ab sofort einer Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer im Zusammenhang mit dem Dieselskandal anschließen. Dies teilte das Bundesamt für Justiz mit. Im Juli hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Klage vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht, um Schadenersatz für vom Diesel-Skandal betroffene Daimler-Kunden zu erstreiten.

Anmeldung im Klageregister bis zum Prozessbeginn möglich

Nun hat das Bundesamt die Klage öffentlich bekannt gemacht und stellt auf seiner Internetseite ein Anmeldeformular zur Verfügung. Wer über keinen Internetzugang verfüge, könne das Formular auch schriftlich anfordern, hieß es. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage sei grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Stuttgart möglich. Der Termin werde rechtzeitig auf der Internetseite des Bundesamts bekanntgegeben.

Verbraucherschützer werfen Daimler Einbau unzulässiger Abgastechnik vor

Daimler hat nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Hunderttausenden Diesel-Fahrzeugen ihrer Stammmarke Mercedes-Benz eine unzulässige Abgastechnik verwendet. Der Autobauer musste daher massenweise Autos zurückrufen. Die Verbraucherschützer werfen Daimler im Kern vor, in seine betroffenen Dieselautos Abschalteinrichtungen eingebaut zu haben, mit denen sie dafür sorgen konnten, dass Autos während der Typengenehmigung die zulässigen Grenzwerte für Abgase einhalten. Im Straßenverkehr überschreiten sie diese dann aber teils deutlich.

Autobauer hält Ansprüche für unbegründet

"Wir halten die in Dieselklagen gegen uns geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und werden uns auch weiterhin dagegen zur Wehr setzen", teilte ein Sprecher von Daimler nach der Bekanntmachung des Bundesamts mit. “Durch eine Musterfeststellungsklage können wichtige Rechtsfragen effizienter geklärt werden, was wir grundsätzlich begrüßen. Inwieweit dies in diesem Fall möglich sein wird, bleibt abzuwarten."

Redaktion beck-aktuell, 4. November 2021 (dpa).