Diesel-Fahrverbote: Technische Vorschriften für Hardware-Nachrüstungen liegen vor

Die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angekündigten technischen Vorschriften für Hardware-Nachrüstungen bei Pkw liegen nun vor. Damit definiert der Bund die Anforderungen für wirksame Systeme als Grundlage zur Erteilung einer Betriebserlaubnis. Scheuer zufolge ist nunmehr die Nachrüstindustrie am Zug, wirksame Systeme zu entwickeln, mit denen alle Grenzwerte und Vorschriften eingehalten werden.

Geeignetes Prüf- und Nachweisverfahren für Hardware-Nachrüstungen

Um Verkehrsbeschränkungen zu umgehen und die Mobilität erhalten können, besteht für Besitzer von Kraftfahrzeugen mit Dieselantrieb der Schadstoffklassen "Euro 4" und "Euro 5" so die Möglichkeit einer sogenannten Hardware-Nachrüstung. Die technische Modifikation muss nach Auskunft des Verkehrsministers so ausgelegt sein, dass im realen Fahrbetrieb weniger als 270 mg NOx pro Kilometer ausgestoßen werden. Die Bundesregierung habe für die Hardware-Nachrüstsysteme für Diesel-Pkw ein geeignetes Prüf- und Nachweisverfahren entwickelt, das Grundlage für die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sei und in 2019 schnellstmöglich als Anlage in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen werde.

Grundlage zur Erteilung einer Betriebserlaubnis  

Die Erteilung einer ABE durch das KBA wird bereits im Vorgriff auf die StVZO-Änderung auf Basis der hier veröffentlichten Prüf- und Nachweisvorschriften möglich sein. Die technischen Vorschriften für Hardware-Nachrüstungen bei PKW werden Anfang Januar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Redaktion beck-aktuell, 2. Januar 2019.

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