Geeignetes Prüf- und Nachweisverfahren für Hardware-Nachrüstungen
Um Verkehrsbeschränkungen zu umgehen und die Mobilität erhalten können, besteht für Besitzer von Kraftfahrzeugen mit Dieselantrieb der Schadstoffklassen "Euro 4" und "Euro 5" so die Möglichkeit einer sogenannten Hardware-Nachrüstung. Die technische Modifikation muss nach Auskunft des Verkehrsministers so ausgelegt sein, dass im realen Fahrbetrieb weniger als 270 mg NOx pro Kilometer ausgestoßen werden. Die Bundesregierung habe für die Hardware-Nachrüstsysteme für Diesel-Pkw ein geeignetes Prüf- und Nachweisverfahren entwickelt, das Grundlage für die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sei und in 2019 schnellstmöglich als Anlage in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen werde.
Grundlage zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
Die Erteilung einer ABE durch das KBA wird bereits im Vorgriff auf die StVZO-Änderung auf Basis der hier veröffentlichten Prüf- und Nachweisvorschriften möglich sein. Die technischen Vorschriften für Hardware-Nachrüstungen bei PKW werden Anfang Januar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.