Dienstleister hilft bei Nutzung des beA

Ab dem 01.01.2018 gilt eine zumindest passive Nutzungspflicht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für das beA-Postfach. Der Dienstleister Soldan bieten Kanzleien ab sofort Service-Leistungen an, die Anwälte bei der Einrichtung und/oder beim Nachrichtenabruf aus dem Postfach unterstützen sollen.

Service-Angebot umfasst Einrichtung und Nachrichtenabruf

Dabei können die Nutzer zwischen zwei Varianten wählen: Bei der Lösung beA-Post ruft ein zentraler Soldan-Server regelmäßig die Nachrichten aus dem beA-Postfach ab, übermittelt diese dann an die Deutsche Post, wo sie ausgedruckt, kuvertiert und anschließend zugestellt werden. Mit der Variante beA-Direkt werden die Nachrichten vom Postfach automatisiert an den Server in der Kanzlei gesandt. Soldan installiert dafür eine Schnittstelle auf dem Kanzlei-Server. Der Dienstleister bietet seine Unterstützung auch bei der Einrichtung an.

Redaktion beck-aktuell, 5. Dezember 2017.

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