Aktuell melden sich verunsicherte Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Bayern (VZ Bayern) wegen der Rückruf-SMS einer Kanzlei. Sie werden darin aufgefordert, in einer Rechtsangelegenheit unter der angegebenen Festnetznummer zurückzurufen. Die Verbraucherschützer raten von einem Rückruf ab. Die Kanzlei sei vor allem in Bereich Inkasso tätig. Es bestehe keine Verpflichtung für Verbraucher, per Telefon Daten mitzuteilen, zudem sei es nur bei einer schriftlichen Zahlungsaufforderung angemessen möglich, das Bestehen eines möglichen Anspruchs ordentlich zu prüfen.
Ausforschung von Verbraucherdaten
Die SMS könne einer Kanzlei zugeordnet werden, die hauptsächlich im Inkassowesen tätig ist, teilte die Juristin Tatjana Halm von der VZ mit Sie rät, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Ein Rückruf sei nicht zu empfehlen. Hierbei könne versucht werden, an aktuelle Daten des Verbrauchers wie Anschrift, Geburtsdatum und Kontodaten zu gelangen. Eine Pflicht zur Bekanntgabe dieser Daten bestehe nicht.
Warnung vor falschen Inkasso-E-Mails
Seriöse Inkasso-Unternehmen machten ihre Ansprüche schriftlich geltend, so Halm weiter. Dabei müsse sowohl der Name oder die Firma des Auftraggebers als auch der Grund für die Forderung benannt werden. Nur dann könnten Verbraucher die Zahlungsaufforderung genau prüfen und ungerechtfertigten Ansprüchen gegebenenfalls widersprechen. In diesem Zusammenhang warne die VZ Bayern auch vor falschen E-Mails und SMS von angeblichen Inkassounternehmen. Diese seien ebenfalls vermehrt im Umlauf. Zu erkennen seien sie oft an fehlenden oder nicht übereinstimmenden Angaben im Schreiben oder an einer ausländischen Bankverbindung.
Redaktion beck-aktuell, 12. Januar 2018.
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