Zweifel an Gesetzgebungskompetenz
Der Senat hat das Mietendeckelgesetz am 22.10.2019 beschlossen. Es soll die Mieten in Berlin für fünf Jahre einfrieren. Ob es gegen die Verfassung verstoßen könnte, war bereits zuvor umstritten. Ein Gesichtspunkt ist die Frage, ob das Land Berlin überhaupt ein solches Gesetz auf den Weg bringen darf. "Ich bin der festen Überzeugung, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Land nicht vorliegt", sagte Dregger.
Dregger: Länge des Verfahrens unklar
"Sie müssen nur die Verlautbarungen aus der Koalition verfolgen, um zu wissen, dass sie selbst mit einer Aufhebung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht oder den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin rechnet", ergänzte Dregger. Die große Frage sei, wie lange so ein Verfahren dauere. "Wir können durch das Normenkontrollverfahren den direkten Zugang zu beiden Verfassungsgerichten ebnen", erklärte Dregger. "Da müssen sich nicht Mieter oder Vermieter durch die Instanzen klagen, wir können diesen Weg abkürzen. Ich glaube, es ist verantwortungsvoll, das zu ermöglichen, damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten besteht." Er hoffe sehr, dass es vor der Abgeordnetenhauswahl in zwei Jahren zu einer klaren Entscheidung komme.
Vereinbarkeit mit Grundgesetz wird überprüft
Bei der Normenkontrolle prüft das Verfassungsgericht, ob eine rechtliche Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine Normenkontrollklage können die Bundesregierung, Landesregierungen oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages anstrengen. Die Verfassungsrichter können die Regelung für nichtig erklären oder Änderungen verlangen.
Saleh verteidigt Mietendeckel
SPD-Fraktionschef Raed Saleh verteidigte den Mietendeckel am 26.10.2019 beim SPD-Parteitag als Vorbild für ganz Deutschland. Er kritisierte die bereits zuvor bekannte Überlegung der CDU, gegen den Mietendeckel klagen zu wollen. "Schämen sollten Sie sich dafür", sagte Saleh. "Ich glaube, Ludwig Erhard würde sich im Grab umdrehen."