Reaktion auf noch unveröffentlichte Studie
Deshalb brauche es Staatsanwälte, die sich mit dem Thema wirklich auseinandersetzten. Wichtig seien aber auch “wirkungsmächtige Urteile“, damit Arbeitgeber wüssten, dass sich Rechtsverstöße nicht lohnten. Hintergrund der Forderung ist eine noch unveröffentlichte Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, die “Report Mainz“ vorliegt. Demnach berichteten Gewerkschaften in fast der Hälfte der untersuchten Fälle über Unregelmäßigkeiten bei der Betriebswahl. Bei fast 70% der Problemfälle seien Betriebsräte vom Arbeitgeber eingeschüchtert worden, hieß es. Befragt wurden laut Bericht die Gewerkschaft IG Metall, die Chemiegewerkschaft IG BCE, die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Außerdem wurden 172 Fragebögen ausgewertet.