Hintergrund: BVerwG-Urteil
Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende März 2019 geurteilt, dass eine Beteiligung des Veranstalters von Bundesligaspielen an zusätzlichen Polizeikosten grundsätzlich zulässig sei. Auslöser des Streits war ein Gebührenbescheid des Landes Bremen über rund 400.000 Euro für den umfangreichen Polizeieinsatz beim Nordderby Werder Bremen gegen Hamburger SV im Jahr 2015. Seither sind in Bremen 2,3 Millionen Euro an polizeilichen Mehrkosten aufgelaufen.
Seifert: Verein als Veranstalter muss Kosten tragen
Mäurer hatte die DFL jüngst davor gewarnt, die rechtmäßigen Kostenbescheide für Polizeieinsätze auf Werder Bremen abzuwälzen. Nach Ansicht von Seifert müsse jedoch der Verein als Veranstalter für die Kosten aufkommen. "Die DFL hat gar nicht die Möglichkeiten, auf Sicherheitsvorkehrungen dieses Spiels Einfluss zu nehmen", sagte Seifert. Die DFL ziehe aus diesem Spiel auch keinen Gewinn, da sie knapp 94% ihrer Milliarden-Umsätze an die Clubs ausschütte.
Seifert: Land Bremen partizipiert an Gewinnen
Vielmehr partizipiere indirekt das Land Bremen durch seine Beteiligung an der Stadiongesellschaft, in deren Aufsichtsrat Mäurer sitze. "Dann zu behaupten, die Gewinne lägen nur bei der DFL, das Land wolle Werder nichts Böses, das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten", kritisierte Seifert und forderte: "Es wird Zeit, dass Herr Mäurer den Fans des SV Werder die Wahrheit sagt."