Damit werde der bereits bestehende Schutz durch nationale arbeitsrechtliche Bestimmungen ergänzt, erläutert der DFB.
Im Fokus der neu beschlossenen Regularien steht vor allem der Schutz von Vertragsspielerinnen und lizenzierten Trainerinnen vor, während und nach einer Schwangerschaft, sei es der eigenen oder der einer Partnerin. Adoptionen werden gleichgestellt. Neben dem gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz gewähren die Statuten auch einen Anspruch auf Adoptions- und Familienurlaub.
Außerdem haben Spielerinnen und Trainerinnen das Recht, nach Beendigung des Mutterschutzes, Adoptions- oder Familienurlaubs wieder in den aktiven Fußballbetrieb zurückzukehren. Der Verein ist dann verpflichtet, die Spielerin oder Trainerin wieder in den Spielbetrieb einzugliedern, für eine angemessene medizinische Betreuung zu sorgen und wieder die volle vertragliche Vergütung zu zahlen.
Die Schwangerschaft darf außerdem keinen Einfluss auf die Gültigkeit eines Vertrags haben oder eine Benachteiligung auslösen. Sollte ein Vertrag seitens des Vereins gekündigt werden, wird eine Entschädigung fällig. Schwangere Spielerinnen und Trainerinnen haben außerdem das Recht, weiterhin für ihren Verein aktiv zu sein. Der Verein ist verpflichtet, die volle vertragliche Vergütung zu zahlen, bis der Mutterschutz beginnt.
Zukünftig sind Vereine verpflichtet, die Bedürfnisse von Spielerinnen im Zusammenhang mit ihrem Menstruationszyklus und ihrer Menstruationsgesundheit zu respektieren. Eine Spielerin kann sich vom Training oder einem Spiel freistellen lassen, sofern sie ein ärztliches Attest eines Facharztes oder Gynäkologen vorlegt. Dabei ist ihre volle vertragliche Vergütung zu zahlen.
Spielerinnen kämpfen um Rechtssicherheit
Seit längerem kämpfen Fußballerinnen mit Kindern in verschiedenen Ländern um Rechtssicherheit. So hatte 2023 eine Entscheidung der FIFA für Schlagzeilen gesorgt, wonach der französische Club Olympique Lyon mehr als 80.000 Euro an seine ehemalige Spielerin Sara Björk Gunnarsdóttir nachzahlen musste. Der Verein hatte der isländischen Nationalspielerin nach Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft den Lohn teils nicht mehr überwiesen – zu Unrecht, entschied die entsprechende Kammer der FIFA.
Die FIFA hatte Ende 2020 entsprechende Regeln aufgestellt, die für Fußballerinnen einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub für mindestens 14 Wochen bei mindestens zwei Drittel ihres vertraglich festgelegten Gehalts festlegen und die Frauen vor Vertragskündigungen wegen der Schwangerschaft schützen.
Ein Großteil der FIFA-Vorgaben wurde im deutschen Nationalteam bereits seit Längerem gelebt und es gebe organisatorische, finanzielle, physische und mentale Unterstützung, teilte der DFB mit. Die Ex-Nationalspielerinnen Almuth Schult, Melanie Leupolz und Svenja Huth hatten in der Vergangenheit ihren Nachwuchs bei Länderspielreisen dabei.