Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Platzverweis gegen Nils Petersen annulliert und der Berufung des Freiburger Stürmers stattgegeben. Wie der DFB am 06.04.2018 mitteilte, hat das Bundesgericht die erste Gelbe Karte gegen den Angreifer in der 64. Minute des Bundesligaspiels am 31.03.2018 beim FC Schalke 04 (0:2) für unwirksam erklärt und damit gleichzeitig die darauf mitbegründete Gelb-Rote Karte (67. Minute) aufgehoben. Petersen ist nun im Heimspiel am 07.04.2018 gegen den VfL Wolfsburg spielberechtigt.
Stille Verwarnung ist keine Grundlage für späteren Platzverweis
"Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt", erklärte Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts. "Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt." Es sei nach Ansicht des Bundesgerichts unstrittig, dass der Schiedsrichter den Spieler ordnungsgemäß verwarnen wollte, Nils Petersen dies aber nicht wahrgenommen habe. "Damit wurde die Gelbe Karte nicht rechtswirksam. Eine solche stille Verwarnung kann keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein", sagte Späth.
Noch kein Urteil gegen Trainer
Noch kein Urteil ist im Verfahren des DFB-Kontrollausschusses gegen den Freiburger Trainer Christian Streich gefällt worden. Der Chefcoach hatte sich bei dem Platzverweis für Petersen derart aufgeregt, dass er nur mit Mühe von seinen Assistenten zurückgehalten werden konnte und auf die Tribüne verbannt wurde.
Redaktion beck-aktuell, 6. April 2018 (dpa).
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