Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden kommt
Lorem Ipsum
© Westlight / stock.adobe.com

Zur Abfederung der stark gestiegenen Energiepreise erhalten Gas- und Wärmekunden im Dezember einmalig Soforthilfen. Der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz, das der Bundestag am 10.11.2022 beschlossen hatte, in einer Sondersitzung am 14.11.2022 gebilligt. Es kann daher nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten. Haushaltskunden und kleinere Unternehmen müssen dann die Abschlagszahlung für den Dezember nicht zahlen.

Entlastung beim Abschlag im Dezember

Die Dezemberhilfen sollen Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 Megawattstunden Gas entlasten – als Überbrückung, bis in 2023 die geplante Gaspreisbremse wirkt. Unabhängig vom Jahresverbrauch hilfeberechtigt sind unter anderem Pflege-, Rehabilitations- und Forschungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Wohnungseigentümergemeinschaften. Für die Betroffenen entfällt die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen für den Monat Dezember zu leisten. Bei der Wärmeversorgung erfolgt die Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst.

Sonderregeln für Mieterinnen und Mieter

Für Mieterinnen und Mieter, die keine eigenen Verträge mit den Energielieferanten haben, sondern über Nebenkostenabrechnungen betroffen sind, sind differenzierte Sonderregeln je nach Vertragsgestaltung gegenüber der Vermieterseite vorgesehen. Ziel ist es, auch diese Haushalte zeitnah von den Kostensteigerungen zu entlasten. Die Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen können sich die ausgefallenen Dezemberzahlungen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau erstatten lassen.

ERP-Wirtschaftsförderung in Millionenhöhe

Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz wurde an das Wirtschaftsplangesetz zum ERP-Sondervermögen angehängt, um das Verfahren im Bundestag zu beschleunigen. Dieses sieht unter anderem Finanzierungshilfen für Unternehmensgründungen, Förderung mittelständischer Unternehmen, Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland vor. Basis ist das European Recovery Programm, das auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurückgeht. Es stellt im nächsten Jahr Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro zur Verfügung. Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Die Erdgas-Wärme-Soforthilfen treten direkt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, die ERP-Förderungen am 01.01.2023.

Schwesig: Wichtiger Schritt – aber Klarheit bei Gaspreisbremse erforderlich

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, es sei eine "ganz wichtige Nachricht" für die Bürgerinnen und Bürger, dass die Soforthilfe auf den Weg gebracht werde. "Das ist ein wichtiger Entlastungsschritt, eine ganz pragmatische Hilfe." Die Bundesregierung müsse aber in dieser Woche auch Klarheit schaffen, ab wann die Gaspreisbremse gelte und was das für die Monate Januar und Februar bedeute. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner, sagte zu, die Regierung werde alle Vorschläge noch im November ins Kabinett und in den Bundestag bringen.

Redaktion beck-aktuell, 14. November 2022 (ergänzt durch Material der dpa).