Beim Thema Schutz von Whistleblowern in der EU stellt Deutschland sich gegen Forderungen des Europaparlaments nach mehr Sicherheit für Betroffene. Das Justizministerium von Katarina Barley
(SPD) besteht bei den derzeit in Brüssel laufenden Verhandlungen zwischen EU-Staaten und Parlament zusammen mit anderen Ländern darauf, dass die Hinweisgeber sich an ein dreistufiges Meldeverfahren halten müssen und erst im letzten Schritt an die Öffentlichkeit gehen dürfen. Das geht aus einem Papier des Auswärtigen Amts hervor. Das Parlament will hingegen, dass Whistleblower selbst wählen können, wie sie Missstände melden.
Vorschlag der EU-Kommission
Angesichts mehrerer Skandale wie dem Facebook-Datenleck oder den Panama Papers, die erst durch Whistleblower öffentlich geworden waren, legte die EU-Kommission im April 2018 einen Vorschlag zum besseren Schutz der Hinweisgeber vor. Dieser sieht für Whistleblower zunächst jedoch einen internen Beschwerdeweg innerhalb der eigenen Firma vor, ehe sie sich im zweiten Schritt an eine öffentliche Behörde wenden können. Danach erst sollen sie sich an die Öffentlichkeit - etwa an Medien - wenden können.
Einigung unter EU-Staaten auf dreistufiges Verfahren
Für Deutschland, Frankreich und drei andere Staaten ist das dreistufige Verfahren dem Papier zufolge "eine sehr rote Linie", andere Länder zeigten in den Verhandlungen dagegen Bereitschaft zum Entgegenkommen. Auch in ihrer allgemeinen Ausrichtung hatten sich die EU-Staaten im Januar auf das dreigliedrige System geeinigt.
Kritik von den Grünen
"Justizministerin Katarina Barley blockiert den bestmöglichen Schutz für Whistleblower in Europa", sagte der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold gegenüber der Presse. Barley müsse den Weg für vollen Schutz freimachen - unabhängig vom internen Beschwerdeweg. Am 26.02.2019 scheiterte die Suche nach einem Kompromiss zwischen EU-Staaten und Parlament, kommende Woche wollen die Unterhändler erneut verhandeln.
Redaktion beck-aktuell, 28. Februar 2019 (dpa).
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Vogel/Poth, Steine statt Brot für den Whistleblower, CB 2019, 45
Hertslet/Barsan, Der Schutz von Whistleblowern in Frankreich, IWRZ 2018, 68
Prudentino, Neue Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand in Italien: Whistleblowing in der privaten Wirtschaft in Italien: To whistle or not to deal, CB 2018, 67
Groß/Platzer, Richtlinie der EU zur Stärkung des Schutzes von Hinweisgebern ante portas, NZA 2018, 913
Gaschler, Whistle Blower Systeme - Unternehmen im Spannungsfeld von Pflicht und Risiken, CB 2018, 81
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