Deutschland ficht Urteil zu Euro-6-Grenzwerten an

Deutschland zieht im Streit um die Abmilderung von Grenzwerten bei neuen Abgastests auf der Straße vor den Europäischen Gerichtshof. Wie der EuGH am 26.02.2019 mitteilte, schlossen sich die Bundesregierung und die ungarische Regierung der EU-Kommission an und legten Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union ein (Az.: C-177/19 P, C-178/19 P und C-179/19 P). Ohne den Gang in die nächste Instanz wären 2020 deutlich strengere Grenzwerte für Autos der Norm Euro-6 gekommen.

EuG rügte Neuberechnung der Stickoxid-Grenzwerte durch EU-Kommission

Das EuG hatte im Dezember 2018 entschieden, dass die EU-Kommission Stickoxid-Grenzwerte für Autos der Euro-6-Norm zu Unrecht einseitig neu berechnet habe. Dabei geht es um die Erweiterung der Auto-Abgastests von Labor- um Straßenprüfungen, sogenannte RDE-Tests. Die EU-Kommission wollte den für die Euro-6-Norm geltenden Grenzwert von höchstens 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer für eine Übergangszeit auf 168 Milligramm und danach auf 120 Milligramm ändern. Begründet wurde dies mit dem Ausgleich statistischer und technischer Ungenauigkeiten bei der Umstellung. Paris, Brüssel und Madrid klagten dagegen. In allen drei klagenden Städten gelten mehr oder weniger strenge Fahrverbote.

EuG: EU-Kommission hat ihre Kompetenzen überschritten

Das EuG urteilte, dass die EU-Kommission ihre Kompetenzen überschritten habe. Zudem müsse die Verordnung, in der die beanstandeten Grenzwerte festgelegt wurden, neu beraten werden. Eine Sprecherin der EU-Kommission hatte schon am 22.02.2019 die Rechtsmittel angekündigt. Gleichzeitig stellte sie in Aussicht, die Behörde werde einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen, der das Europaparlament und die EU-Staaten als Gesetzgeber miteinbezieht.

Redaktion beck-aktuell, 27. Februar 2019 (dpa).

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