Deutscher Verkehrsgerichtstag fordert Blinker und "Führerschein" für Elektroroller

Nach Ansicht des Deutschen Verkehrsgerichtstags sollten Elektroroller (E-Scooter) künftig mit Blinkern ausgerüstet werden müssen und nur mit einer Prüfbescheinigung geführt werden dürfen. Dies sei angesichts der Gefahren beim Führen eines E-Scooters erforderlich.

Experten warnen: Abbiegen mit einer Hand zu gefährlich

Die Elektrotretroller, die bis zu 20 Stundenkilometer schnell sind, dürfen derzeit von Personen ab 14 Jahren ohne jeden Nachweis von Kenntnissen zu Verkehrsregeln gefahren werden. Experten warnten in Goslar davor, dass E-Scooter mit einer Hand nicht sicher gesteuert werden könnten, so dass das Anzeigen der Fahrtrichtung mit der Hand zu gefährlich sei.

Bundeseinheitliche Parkregelung für E-Scooter gefordert

Weil E-Scooter auf Radwegen fahren müssen und dort beim Platz mit Fahrrädern konkurrieren, müsse die Radverkehrs-Infrastruktur ausgebaut werden, hieß es in Goslar. Der Arbeitskreis monierte zudem die Abstellpraxis der Elektro-Tretroller. Gefordert sei eine
bundeseinheitliche Regelung, wo E-Scooter legal abgestellt werden dürfen. Eine Legalisierung weiterer Elektrokleinstfahrzeuge, insbesondere solcher ohne Lenkstange, hält der VGT aus Sicherheitsgründen für nicht sinnvoll.

Redaktion beck-aktuell, 3. Februar 2020 (dpa).

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