DRB und DAV für Verlängerung des Rechtsstaatspaktes
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Der Deutsche Richterbund (DRB) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) setzen sich für die Verlängerung des Rechtsstaatspaktes ein, der in diesem Jahr ausläuft. Im Kern geht es dabei um die finanzielle Unterstützung des Bundes für 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte. Bund und Länder hatten den Pakt Anfang 2019 geschlossen. Der DAV fordert zudem, dass die Anwaltschaft in einen künftigen Pakt als Teil der Rechtspflege einbezogen wird.

Arbeitsbelastung trotz Stellenzuwächsen hoch

"Zwar häufen sich die Erfolgsmeldungen über neue Stellen in den Ländern", betonte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Dennoch sei das Ziel des Paktes, die über Jahre aufgelaufenen Personallücken der Justiz vollständig zu schließen, noch lange nicht erreicht. Weil die Aufgaben zuletzt ebenso schnell gewachsen seien wie die Zahl der Juristen, würden sich die Stellenzuwächse auf die Arbeitsbelastung in vielen Gerichten und Staatsanwaltschaften noch kaum auswirken.

Wegen neuer Aufgaben Bedarf vor allem bei Strafjustiz

Insbesondere Deutschlands Strafjustiz arbeite weiterhin am Limit, auch weil der Gesetzgeber in Berlin mit hohem Tempo immer neue Aufgaben beschließe. So brauche es allein für die großen Gesetzesvorhaben gegen Hass und Hetze im Netz und gegen Unternehmenskriminalität bundesweit mehr als 500 zusätzliche Richter und Staatsanwälte, heißt es in der Mitteilung des DRB. Um die jetzt beschlossene erweiterte Strafbarkeit der Geldwäsche durchzusetzen, seien bundesweit mindestens 100 weitere Staatsanwälte nötig. Zudem will die Bundesregierung die Strafverfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie durch zahlreiche Strafverschärfungen verstärken. Auch das könne aber nur gelingen, wenn die Länder einige hundert zusätzliche Strafrichter und Staatsanwälte bereitstellen.

Anschlussvereinbarung auch wegen anstehender Pensionierungen erforderlich

Es sei also absehbar, dass der Anfang 2019 geschlossene Rechtsstaatspakt von Bund und Ländern Ende 2021 nicht auslaufen dürfe, so der DRB. Angesichts der wachsenden Aufgabenfülle und einer anrollenden Pensionierungswelle brauche es dringend eine Anschlussvereinbarung, die den Personalzuwachs bis 2025 fortschreibe und den Fokus auch auf die Digitalisierung der Justiz lege. Die Corona-Pandemie habe offengelegt, dass bei der Netzinfrastruktur, der IT-Ausstattung, der elektronischen Gerichtsakte und bei Online-Verhandlungen noch viel Nachholbedarf bestehe. Es habe zwar einen ersten Digitalisierungsschub gegeben. Der Modernisierungsstau in vielen Gerichten sei aber ähnlich groß wie der in den Schulen, wo der Bund die Länder finanziell jetzt ebenfalls stark unterstütze, erläuterte der DRB.

Pakt mit anwaltlicher Perspektive gefordert

"Die Anwaltschaft ist nicht nur ein stabilisierender Faktor des deutschen Rechtssystems. Sie ist auch erster Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger in Rechtsfragen aller Art", sagte DAV-Präsidentin Edith Kindermann am 17.02.2021. Daher sei es richtig, dass die Anwaltschaft in einen künftigen Pakt als Teil der Rechtspflege einbezogen werde. Auch Rechtsanwälte hätten ein Interesse an einer personell gut ausgestatteten Justiz.

Technische Ausstattung der Gerichte nicht zeitgemäß

Es komme aber nicht allein auf die personelle Ausstattung an: Die Corona-Pandemie habe die Versäumnisse bei der Digitalisierung des Rechtsstaats offengelegt. Die Möglichkeit, Videoverhandlungen zu führen, sei trotz rechtlicher Grundlagen im Zivilprozessrecht (§ 128a ZPO) aufgrund mangelnder technischer Ausstattung vielerorts nicht oder nur eingeschränkt gegeben. Eine zeitgemäße Justizausstattung sei im Interesse der Bürger, der Anwaltschaft und der Justiz, betonte Kindermann. Nur so könne auch der flächendeckende Zugang zum Recht gesichert werden. Die notwendige Anschlussvereinbarung zum Pakt für den Rechtsstaat müsse daher zwingend eine entsprechend flexible Verwendung der Mittel ermöglichen.

Redaktion beck-aktuell, 17. Februar 2021.