Der Deutsche Richterbund begrüßt zwar grundsätzlich die Pläne der Bundesregierung für eine Reform der Strafprozessordnung mit dem Ziel der Vereinfachung des Strafverfahrens noch in dieser Legislaturperiode. Dies geht aus einer Stellungnahme vom Dezember 2016 hervor. Nach Auffassung der Richter enthält der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens aber nach wie vor Regelungen, die seinem Ziel, das Strafverfahren zu vereinfachen, nicht gerecht werden.
Regelung zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation gefordert
Dazu gehörten die verpflichtende audiovisuelle Dokumentation von Beschuldigtenvernehmungen in bestimmten Fällen sowie das Recht des Verteidigers, in umfangreicheren Verfahren vor Beginn der Beweisaufnahme eine Erklärung zur Anklage abzugeben. Der Deutsche Richterbund bedauert insbesondere, dass der Regierungsentwurf nach wie vor keine Regelung zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation enthält.
Redaktion beck-aktuell, 23. Dezember 2016.
Zum Thema im Internet
Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Richterbundes.
Aus der Datenbank beck-online
Bausback zu Beratung der StPO-Reform im Bundeskabinett, FD-StrafR 2016, 384574
BRAK-Stellungnahme zur StPO-Justizreform, FD-StrafR 2016, 380563
DAV-Stellungnahme zur StPO-Justizreform, FD-StrafR 2016, 380562
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Kabinett beschließt Fahrverbot als mögliche Nebenstrafe bei allen Straftaten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.12.2016, becklink 2005322