Der Deutsche Richterbund (DRB) hat das umstrittene "WhatsApp-Gesetz" der Bundesregierung nachdrücklich gegen Kritik verteidigt. "Es kann nicht sein, dass die Ermittler bei einem Verdacht auf gravierende Straftaten zwar Telefongespräche abhören oder E-Mails mitlesen dürfen, aber nicht auf die Kommunikation bei WhatsApp, Telegram oder Threema zugreifen können", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Überwachung in rechtsstaatlichem Rahmen
Der Staat müsse technologisch Schritt halten, um insbesondere Terrorismus und organisierte Kriminalität weiterhin effektiv bekämpfen zu können. "Es ist wichtig, dass der Gesetzgeber die Strafverfolgungsbehörden bei der Überwachung von Telekommunikation wieder auf die Höhe der Zeit bringt", so Rebehn. Der Zugriff auf die Kommunikation bei WhatsApp und Co. werde nur mit hohen rechtsstaatlichen Hürden und mit Richtervorbehalt eröffnet, was richtig und rechtsstaatlich geboten sei.
Einsatz von Staatstrojanern
Der Bundestag hatte am 22.06.2017 den Weg für die umstrittene Überwachung von Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp freigemacht. Die Verschlüsselung soll nach Bekunden der Bundesregierung nicht angegriffen werden. Vielmehr sollen die Daten vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung abgegriffen werden. Dafür müssten die Behörden sogenannte Staatstrojaner zum Einsatz bringen.
Redaktion beck-aktuell, 23. Juni 2017 (dpa).
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Neuhaus, Strafverfolger brauchen Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation, DRiZ 2017, 192
Grünwald/Nüßing, Kommunikation over the Top - Regulierung für Skype, WhatsApp oder Gmail?,
MMR 2016, 91
BVerfG, Teilverfassungswidrigkeit des BKAG, BeckRS 2016, 44821
Kuntz, BKA will Staatstrojaner-Einsatz ausweiten, ZD-Aktuell 2016, 05316
Kipker, Vom Staatstrojaner zum staatseigenen Bundestrojaner, ZRP 2016, 88
Popp, Die „Staatstrojaner”-Affäre: (Auch) ein Thema für den Datenschutz - Kurzer Überblick aus strafprozessualer und datenschutzrechtlicher Sicht, ZD 2012, 51
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