Nachdem die EU-US-Datenschutzvereinbarung "Privacy Shield" vom EuGH gekippt wurde, hält der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink Bußgelder gegen deutsche Unternehmen für möglich. Die Aufsichtsbehörden versuchten, einen Ausweg aus einer "nahezu unlösbaren Situation" zu finden, sagte Brink dem "Handelsblatt" vom 21.08.2020. Gelinge dies nicht, müsse jedes Unternehmen geprüft werden und mit einem Bußgeld rechnen.
EuGH beurteilt Überwachungsbefugnisse von US-Behörden als zu umfangreich
Der Europäische Gerichtshof hatte "Privacy Shield" Mitte Juli 2020 für nichtig erklärt. In dem Abkommen wurde geregelt, unter welchen Schutzvorkehrungen Unternehmen personenbezogene Daten aus EU-Ländern in die USA übermitteln dürfen. Daten werden häufig in den USA gespeichert - selbst wenn man es mit Firmen aus Europa zu tun hat. Denn diese greifen oft auf Cloud-Dienste in den USA wie Amazon AWS, Microsoft Azure oder Google Cloud zurück. Die Luxemburger Richter begründeten ihr Urteil vor allem damit, dass Überwachungsbefugnisse der US-Behörden zu umfangreich seien. Aus ähnlichen Gründen hatte der EuGH 2015 bereits die Vorgängerregelung "Safe Harbor" gekippt.
Redaktion beck-aktuell, 21. August 2020 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
EU-Kommission: Suche nach Alternativen zum „Privacy Shield“
Meldung der Redaktion MMR-Aktuell vom 09.06.2020,
MMR-Aktuell 2020, 429855
Mense, EU-US-Privacy-Shield – der kleinste gemeinsame Nenner angemessenen Datenschutzes?,
ZD 2019, 351
Molnár-Gábor/Kaffenberger, EU-US-Privacy-Shield – Bedeutung des Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission,
ZD 2018, 162
Digitalcourage: Privacy Shield ist nicht die Lösung,
ZD-Aktuell 2016, 04993
EuGH, Safe Harbor-Abkommen ist ungültig (mit Anm. Bergt), MMR 2015, 753