Deutsche Umwelthilfe rügt Onlinehändler wegen Rechtsverstößen bei Rücknahme alter Elektrokleingeräte

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Untersuchung zur Rücknahme von Elektrokleingeräten durch Onlinehändler durchgeführt und rügt in einer Mitteilung vom 03.04.2018, dass mehr als die Hälfte der getesteten 30 Händler, darunter Amazon und Media Markt, gegen die geltenden gesetzlichen Informations- oder Rücknahmepflichten verstießen. Sie fordert ein konsequentes Einschreiten der Landesbehörden, um die Verstöße abzustellen.

Systematische Verstöße gegen Informations- oder Rücknahmepflichten

Seit dem 24.07.2016 können Verbraucher alte Elektrokleingeräte kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen. Bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Dennoch kämen viele Onlinehändler ihren Informations- oder Rücknahmepflichten nicht nach, moniert die DUH. Insgesamt 16 der 30 von ihr untersuchten Onlinehändler, darunter große Unternehmen wie Amazon, Media Markt, Saturn, Conrad und Bauhaus, verstießen systematisch gegen die gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus werde die Rückgabe durch verbraucherunfreundliche Bedingungen erschwert (etwa umständliche Anfragen beim Kundendienst, ein hoher Packaufwand oder versteckte Informationen).

DUH fordert verbraucherfreundliche Rücknahme alter Elektrokleingeräte

Die DUH fordert den Onlinehandel auf, Gesetzesverstöße abzustellen und eine verbraucherfreundliche Rücknahme alter Elektrokleingeräte zu gewährleisten. Insbesondere müssten Onlinehändler transparent ihre Informationspflichten erfüllen. Dazu fordert die DUH, dass ein gut sichtbarer Hinweis zu den Entsorgungsmöglichkeiten oder ein Link, der zu diesen Informationen führe, auf jeder Produktseite mit Elektrogeräten vorhanden sein müsse. Außerdem sollten Onlinehändler flächendeckende stationäre Sammelmöglichkeiten schaffen, statt Verbraucher auf die Rückgabe durch Rücksendung des Geräts als Paket zu verweisen. Ziel müsse es sein, bis 2019 mindestens 65 Prozent der Elektroaltgeräte für die Wiederverwendung aufzubereiten oder zu recyceln.

Redaktion beck-aktuell, 3. April 2018.

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