Deutsche Umwelthilfe klagt für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am Montag eine Klimaklage gegen die Bundesregierung für ein gesetzeskonformes Klimaschutz-Sofortprogramm im Verkehrssektor eingereicht. Das von FDP-Verkehrsminister Volker Wissing im Juli vorgestellte Programm verstößt nach Ansicht der DUH elementar gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz. Jetzt soll das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden. In ihrer Klage benennt die DUH sieben erforderliche Maßnahmen.

Aktuelles Maßnahmenpaket bleibt weit hinter Vorgaben zurück

Das in dem aktuellen Programm enthaltene Maßnahmenpaket verfehlt nach Ansicht der DUH die gesetzlichen Vorgaben für weniger CO2 um den Faktor 20: Statt 271 Millionen Tonnen CO2 zwischen 2022 und 2030 einzusparen, seien mit den darin aufgeführten Maßnahmen selbst nach Einschätzung der Bundesregierung bestenfalls etwa 13 Millionen Tonnen CO2 möglich. Auch der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung kritisiere das Sofortprogramm für den Verkehrssektor. "Wir klagen auf ein ausreichendes Sofortprogramm. Dieses muss alle Maßnahmen enthalten, mit denen die letztjährige Klimazielverfehlung ausgeglichen und sichergestellt wird, dass zukünftig keine Zielverfehlungen mehr auftreten“, erläuterte Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt. Die Bundesregierung könne zwar selbst festlegen, welche Maßnahmen sie dafür in das Programm aufnimmt. Da sie im Verkehrsbereich aber nur beschränkte Kompetenzen hat, werde sie ohne Maßnahmen wie ein Tempolimit nicht auskommen, so Klinger.

Sieben Maßnahmen für ein rechtsgültiges Sofortprogramm

In ihrer Klage benennt die DUH sieben Maßnahmen für ein rechtsgültiges Sofortprogramm, darunter ein generelles Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts, der Abbau klimaschädlicher Subventionen, darunter die Abschaffung des Dieselprivilegs, das Ende der pauschalen Besteuerung der Privatnutzung von Dienstwagen mit 0,5/1% und die Abschaffung der Entfernungspauschale. Zusätzliche CO2-Einsparung bringe die Begrenzung der Abzugsfähigkeit bei Dienstwagen auf Fahrzeuge mit maximal 95 g CO2/km. Vorgeschlagen wird zudem die Einführung einer CO2-basierten Neuzulassungssteuer zum Beispiel im Rahmen eines Bonus-Malus-Systems beim Pkw-Kauf, die Einführung eines bundesweit gültigen 365-Euro-Klimatickets und der zügige Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und der Schiene. Zu den sieben Maßnahmen der DUH gehört außerdem eine fahrleistungsabhängige Pkw-Maut, ein Moratorium des Neu- und Ausbaus des Straßennetzes des Bundes sowie die Anpassung von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung.

Redaktion beck-aktuell, 5. September 2022.